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Aus dem GERICHTSSAAL: SS-Runen als Fingerschmuck

Polizei-Fahrradstaffel entdeckte die Tätowierung

„Ich bin doch hier sowieso der Arsch, egal, ob ich etwas sage oder nicht“, motzt Oliver O.* (30) und verzichtet bockig auf das letzte Wort. Amtsrichterin Monika Holk verurteilt den Hartz IV-Empfänger wenig später wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 150 Euro. Wütend kündigt Oliver O. Berufung an. „Ich lasse mir von Ihnen nicht an den Karren pissen“, grollt er beim Verlassen des Verhandlungssaals.

Rückblende: Es ist der 20. März 2007, gegen 13.20 Uhr. Oliver O. radelt durch die Brandenburger Straße. Er wird von der Fahrradstaffel der Polizei gestoppt und auf seine Ordnungswidrigkeit aufmerksam gemacht. Bei der Kontrolle seiner Personalien entdeckt einer der Beamten auf den Fingern der linken Hand des Mannes das eintätowierte Wort „Hass“, dessen letzte zwei Buchstaben - wie er meint – SS-Runen gleichen. Er erstattet Anzeige gegen Oliver O.

„Absoluter Quatsch. Das war ein ganz normales S“, mault der Angeklagte. „Ich habe ja noch versucht, meine Hand zu verstecken, weil ich mir schon dachte, dass die das nicht so toll finden. Inzwischen habe ich die Buchstaben verändern lassen. “ „Kommen Sie mal nach vorn“, fordert die Vorsitzende, schaut sich die Tätowierung an. „Nur weil die Ecken jetzt etwas abgerundet sind, ist das noch lange kein richtiges S“, konstatiert sie.

„Ich hatte nicht das Gefühl, dass er die Hand verstecken wollte“, mutmaßt der Polizeizeuge Yves R. (34) im Zeugenstand. „Ich glaube vielmehr, er wollte abwarten, was unsere Maßnahme bringt.“

„Das ist so was von ausgesponnen“, wirft Oliver O. ein. Richterin Holk ermahnt ihn, sich eines vernünftigen Umgangstons zu bedienen. Dann verliest sie das Vorstrafenregister des Sechs-Klassenabgängers ohne Berufsausbildung. Das ist von beachtlicher Länge und weist u. a. Eintragungen wegen räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung, Nötigung sowie Diebstahls auf. Zweimal saß Oliver O. im Gefängnis.

„Sie sind mit dem Fahrrad gefahren. Da hatten Sie die Hände am Lenker. Die verbotenen Zeichen waren zumindest auch abstrakt sichtbar für die Leute um sie herum“, betont der Staatsanwalt. Die Richterin ergänzt: „Auf jeden Fall haben Sie billigend in Kauf genommen, dass sie bemerkt werden.“ Entfernen lassen will sich Oliver O. das anrüchige Tattoo allerdings nicht. „Wieso auch? Ich bin doch jetzt verurteilt worden“, meint er. „Sie können dafür immer wieder verurteilt werden“, pariert die Vorsitzende. (*Namen von der Redaktion geändert.) Hoga

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