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Eine Hand bedient eine Fernbedienung für ein TV-Gerät (Symbolbild).

© freepik

Das ändert sich im Juli: Mieter müssen sich selbst um den Fernsehempfang kümmern

Ab Juli 2024 fällt das sogenannte Nebenkostenprivileg und Mieter haben freie Wahl beim Kabelanschluss. Zudem gibt es mehr Geld für Rentner und Cannabis-Clubs werden erlaubt.

Von Mario Büscher, AFP

Mehr Geld für Rentnerinnen und Rentner und freie Wahl beim Kabelanschluss in Miethaushalten. Auch im Juli gibt es wieder einige Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher:

Gute Nachrichten für alle 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland: Ab 1. Juli gibt es mehr Geld. Der Rentenwert steigt dann um 4,57 Prozent von 37,60 Euro auf 39,32 Euro.

Die Anpassung gilt dabei erstmals einheitlich im gesamten Bundesgebiet, Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland gibt es nicht mehr. Der Rentenwert ist der Betrag, der einer abschlagsfreien monatlichen Rente aus Beiträgen eines Durchschnittsverdieners für ein Jahr entspricht.

Freie Wahl beim Kabelanschluss

Bisher war es meist so: Wer zur Miete wohnt, zahlt die Kosten für den Kabel-Fernsehanschluss mit, egal ob dieser genutzt wird oder nicht. Möglich wurde das durch das sogenannte Nebenkostenprivileg, das Hauseigentümern erlaubte, die Kabelgebühren über die Nebenkosten an die Hausgemeinschaft weiterzugeben.

Diese Regelung wurde im Dezember 2021 abgeschafft, bis zum 30. Juni läuft noch eine Übergangsfrist. Danach können alle Mieterinnen und Mieter ihre Fernsehempfangsart frei wählen und, falls gewollt, einen eigenen Kabelvertrag abschließen.

Cannabis-Anbau in Social Clubs

Kiffen im öffentlichen Raum ist bereits seit dem 1. April unter bestimmten Umständen erlaubt und auch der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis steht nicht mehr unter Strafe. Ab 1. Juli sollen zudem Anbau und Abgabe über Anbauvereine, sogenannte Cannabis Social Clubs, ermöglicht werden.

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Die Vereine oder Clubs dürfen maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag und 50 Gramm pro Monat an ihre bis zu 500 Mitglieder abgeben. Mitglieder können nur Erwachsene werden. Sind sie zwischen 18 und 21 Jahre alt, bekommen sie höchstens 30 Gramm pro Monat. Bei ihnen gibt es auch eine Begrenzung für den Gehalt des Rauschmittels THC – er darf nicht über zehn Prozent liegen.

Die Cannabis-Vereine dürfen zudem Samen und Stecklinge an die Mitglieder zum Eigenanbau zu Hause weitergeben. Hier sollen maximal sieben Samen oder fünf Stecklinge pro Monat erlaubt sein.

Auto müssen mit „Blackbox“ ausgestattet werden

Neu zugelassene Autos müssen ab dem 7. Juli mit einem sogenannten Event Data Recorder (EDR) ausgestattet sein. Ähnlich wie bei der Blackbox im Flugzeug soll der EDR bei einem Unfall eine kurze Zeitspanne vor und nach dem Crash aufzeichnen, wie der ADAC in München erklärte. Ziel ist es, ein besseres Verständnis über den Unfallhergang zu bekommen.

Verbaut ist der Datenspeicher meistens im Airbag-Steuergerät. Dort laufen laut ADAC alle relevanten Informationen von Beschleunigungssensoren zusammen. Aufgezeichnet werden Daten wie die Geschwindigkeit, Motordrehzahl, Lenkwinkel oder, ob der Airbag ausgelöst wurde. Gespeichert werden die Informationen lokal im Auto.

Deckel nicht mehr abschraubbar

Viele Getränkehersteller haben die EU-Vorgabe längst umgesetzt, nun wird sie zur Pflicht: Einwegflaschen aus Kunststoff dürfen ab 3. Juli nur noch festsitzende Verschlüsse haben, sie dürfen sich also nicht mehr abschrauben lassen. Das soll Abfall reduzieren und die Recyclingquote erhöhen.

Brustkrebs-Früherkennung auch für Frauen bis 75 Jahre

Das Mammografie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs ist ab dem 1. Juli auch für Frauen zwischen 70 und 75 Jahren möglich. Der Anspruch endet mit dem 76. Geburtstag, wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mitteilt. Bisher können nur Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre teilnehmen.

Pfändungsfreigrenzen werden erhöht

Damit auch Schuldner ihren Lebensunterhalt weiter bestreiten können, gibt es die Pfändungsfreigrenze, die festsetzt, wie viel Geld den Betroffenen pro Monat mindestens bleiben muss. Ab 1. Juli ist ein Betrag von 1491,75 Euro unpfändbar, die bisherige Grenze lag bei 1402,28 Euro. (AFP)

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