Geldwäsche: EU-Gericht sperrt Zugang zum Transparenzregister
Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs dürfen die Datenbanken der EU-Staaten nicht mehr öffentlich zugänglich sein. Fachleute und Aktivisten warnen, das werde die Bekämpfung von Steuervermeidung und Geldwäsche erheblich erschweren.
- Harald Schumann
- Maria Maggiore
- Laure Brillaud
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erging bereits am 22. November, und zunächst reagierte nur die Regierung in Luxemburg, das internationale Unternehmen wegen seiner niedrigen Abgaben besonders intensiv zur Steuervermeidung nutzen. Schon wenige Stunden nach dem Urteilsspruch sperrten die Behörden des Fürstentums den Zugang zu den im Unternehmensregister hinterlegten wirtschaftlich Berechtigten der vielen Tausend Unternehmen und Finanzgesellschaften, die über Luxemburg ihre Geschäfte abwickeln.
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