zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Russisches Aspirin bereitet Bayer Kopfschmerzen

Niederlage des Pharmakonzerns vor Moskauer Gericht / Markenname bleibt in Rußland ungeschützt VON MARKUS ZIENER, MOSKAUIn der bereits drei Jahre währenden Auseinandersetzung um die Warenzeichenrechte für das Schmerzmittel Aspirin in Rußland erlitt der deutsche Bayer-Konzern eine weitere Niederlage.Vor wenigen Tagen hat in zweiter Instanz das Bezirksgericht in Moskau eine Klage des deutschen Herstellers abgewiesen.

Niederlage des Pharmakonzerns vor Moskauer Gericht / Markenname bleibt in Rußland ungeschützt

VON MARKUS ZIENER, MOSKAU

In der bereits drei Jahre währenden Auseinandersetzung um die Warenzeichenrechte für das Schmerzmittel Aspirin in Rußland erlitt der deutsche Bayer-Konzern eine weitere Niederlage.Vor wenigen Tagen hat in zweiter Instanz das Bezirksgericht in Moskau eine Klage des deutschen Herstellers abgewiesen.Damit bleibt der Markenname Aspirin auf russischem Boden weiterhin ungeschützt und kann von jedem Pharmaproduzenten verwendet werden. Die Bayer AG klagte erneut gegen eine Entscheidung der Appellationskammer beim Komitee der Russischen Föderation für Patente und Warenzeichen (Rospatent) aus dem Jahre 1994.Damals hatte die Behörde auf Antrag des französischen Arzneimittelproduzenten Upsa die Löschung der Warenzeichenrechte für Aspirin verfügt.Lediglich zwei Jahre zuvor hatte Rospatent erst den Markenschutz für Aspirin erteilt.Rospatent machte sich bei dieser Entscheidung die Argumentation des Antragstellers zu eigen, daß es sich bei Aspirin in erster Linie um einen Gattungsbegriff und nicht um den Namen eines bestimmten Bayer-Produkts handele.Diese Bewertung, die im Widerspruch zu der gängigen Praxis in weltweit über 70 Ländern steht, in denen die Bezeichnung Aspirin Markenschutz genießt, hat in Rußland eine ganze Reihe von Nutznießern auf den Plan gerufen.Sowohl russische wie auch ausländische Hersteller vermarkten und vertreiben seit der Löschung der 1992 erteilten Bayer-Rechte nun ihrerseits Arzneien mit dem Werkstoff Acetylsalizylsäure (ASS) als Aspirin auf dem russischen Markt. Aspirin, 1897 erfunden und 1899 patentiert, genoß bereits bis 1918 Warenzeichenschutz im damaligen Rußland.Doch obwohl nach der Oktoberrevolution diese Rechte für ungültig erklärt wurden gab es keine russischen Nachahmer.Erst 1946 wurde ausdrücklich die Nutzung des Namens Aspirin in der Sowjetunion zugelassen, jedoch bereits 1961 wieder verboten.Nach dem Ende der Sowjetunion ließ sich Bayer 1992 seine Markenrechte schließlich erneut von Rospatent bestätigen.Bei Bayer in Moskau stößt die jüngste Gerichtsentscheidung insbesondere deshalb auf Unverständnis, da Rospatent in der Verhandlung eingeräumt hatte, daß es mit der Löschung 1994 seine Kompetenzen überschritten hatte und die Entziehung der Rechte unrechtmäßig war.Schon alleine deshalb hätte der Berufung von Bayer stattgegeben werden müssen. Für Karl-Heinz Wiebusch, Leiter der Moskauer Bayer-Vertretung, liegt ein Grundproblem für das Rechte-Wirrwarr darin, daß in Rußland keine Oberste Patentkammer existiert.Aus diesem Grund ist das Unternehmen gezwungen, den komplizierten zivilrechtlichen Weg zum Schutz seiner Interessen einzuschlagen.Gleichzeitig warnte Wiebusch, daß die Entscheidung des Gerichts ein negatives Signal setzen könne.Sollte auch in dritter und letzter Instanz vor dem Obersten Arbitragegericht Bayer verlieren, werfe dies einen weiteren Schatten auf die Rechtssituation in Rußland.Für Bayer, das in Rußland jährlich rund 160 Mill.DM umsetzt, ist die Marke Aspirin das Zugpferd seiner Produktpalette.Doch nach der jetzigen Rechtslage wirbt Bayer mit jeder Reklame für Aspirin gleichzeitig auch für seine Konkurrenten mit, die in Rußland ungestört unter der Aspirin-Flagge segeln dürfen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false