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Eine formelle Untersuchung der Universität Köln hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) von Vorwürfen entlastet, bei einer früheren Bewerbung in seinem Lebenslauf geschummelt zu haben. 

© imago/Metodi Popow

„Kein wissenschaftliches Fehlverhalten“: Uni entlastet Lauterbach nach Schummel-Vorwürfen

Die Universität Köln hat keine Beweise für Fehlverhalten in einer Bewerbung von Karl Lauterbach im Jahr 1995 gefunden. Es lägen weder grobe Fahrlässigkeit noch Vorsatz vor.

Eine formelle Untersuchung der Universität Köln hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) von Vorwürfen entlastet, bei einer früheren Bewerbung in seinem Lebenslauf geschummelt zu haben.

„Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass kein wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt“, teilte eine Sprecherin der Universität am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf mit. Zwar seien Ungenauigkeiten erkennbar, hierbei seien jedoch „weder grobe Fahrlässigkeit noch Vorsatz festzustellen“. Zuvor hatte der „Spiegel“ berichtet.

Die Kölner Kommission hatte Lauterbachs Bewerbung an der Universität Tübingen im Jahr 1995 geprüft. „Anlass für das formelle Untersuchungsverfahren war eine entsprechende Anzeige“, erklärte die Kölner Sprecherin.

Einem Medienbericht zufolge soll Lauterbach damals in seinem Lebenslauf ein vom Bundesgesundheitsministerium gefördertes Forschungsprojekt angegeben und damit geworben haben, Drittmittel nach Tübingen zu holen. Zu diesem Projekt seien aber gar keine Unterlagen vorhanden.

Lauterbach dankt Uni Köln für die Prüfung

Außerdem habe Lauterbach ein Buchprojekt aufgelistet, das nie fertiggestellt worden sei. Der Bundesgesundheitsminister hatte im vergangenen März zu den Vorwürfen gesagt, er könne die Einzelheiten „nicht mehr rekonstruieren“.

Am Freitag twitterte er: „Ich bekam die Professur, nahm sie aber nicht an. Die Prüfung der Bewerbung ergab einstimmig: kein wissenschaftliches Fehlverhalten. Danke für die aufwändige Prüfung.“ Lauterbach war damals einem Ruf an die Universität Köln gefolgt.

Das Rektorat der Uni Köln habe beschlossen, der Empfehlung der „Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ (GWP) zu folgen und die Einstellung des Verfahrens beschlossen, teilte die Sprecherin mit (dpa)

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