zum Hauptinhalt
Kai Wegner (l., CDU), Regierender Bürgermeister von Berlin und Christian Gaebler (r., SPD), Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, stehen auf der Baustelle eines Neubauprojekts der Degewo am Halleschen Ufer. Auf der Neubautour werden vier Neubauprojekte von landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften besichtigt.

© dpa/Annette Riedl

„Bauvorhaben effizienter und berechenbarer machen“: Berliner Senat beschließt Entwurf des „Schneller-Bauen-Gesetzes“

Mehr Macht für die Landesebene, kürzere Fristen, Ausnahmen beim Natur- und Umweltschutz. Mit einer Reihe von Maßnahmen will der Senat für mehr Wohnungsbau sorgen. Kritik kommt von den Grünen.

Der Berliner Senat hat auf seiner Sitzung am Dienstag den Entwurf zum sogenannten „Schneller-Bauen-Gesetz“ beschlossen. Mit dem Gesetzespaket wollen CDU und SPD Genehmigungs- und Planungsverfahren für Bauvorhaben beschleunigen.

Es gehe darum, Bauvorhaben „effizienter und berechenbarer zu machen“, sagte Bausenator Christian Gaebler (SPD) im Anschluss auf der Senatspressekonferenz. „Durch Einführung von Fristen, Neuordnung von Zuständigkeiten und Modifizierungen gesetzlicher Anforderungen wollen wir zu einem effizienteren Verwaltungshandeln und beschleunigten Prozessen in allen Phasen der Planung und des Bauens beitragen und insbesondere schneller ein neues Zuhause für Berlinerinnen und Berliner schaffen.“

Erklärtes Ziel des Senats ist, dass in Berlin jedes Jahr 20.000 neue Wohnungen entstehen, um den angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten. In den letzten Jahren ist die Zahl der Fertigstellungen jedoch gesunken, auf zuletzt rund 16.000 im Jahr 2023. Noch düsterer sieht es bei den Bauanträgen aus. Diese sind 2023 um 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen.

Vier-Wochen-Frist für die Verwaltung

Neben den langwierigen Genehmigungsprozessen sehen Experten als Grund für den Rückgang vor allem die gestiegenen Baupreise und den Fachkräftemangel. Man werde mit dem „Schneller-Bauen-Gesetz“ sicher nicht alle Probleme lösen können, sagt Gaebler. Das Ziel sei aber, Bau- und Genehmigungszeiten zu verkürzen und damit die Projekte risikoärmer für die Vorhabenträger zu machen.

Konkret soll für verwaltungsinterne Stellungnahmen in Zukunft eine Frist von vier Wochen gelten. Darüber hinaus soll die Landesebene mehr Möglichkeiten bekommen, bei Vorhaben mit „gesamtstädtischer Bedeutung“ Planungsverfahren dem Bezirk zu entziehen. Gleiches gilt für den Denkmal- und Naturschutz. Hier sollen die entsprechenden Landesbehörden in Zukunft mehr Macht gegenüber den bezirklichen Stellen bekommen.

Bei größeren Planungsverfahren soll es zudem einen Kick-off-Termin geben, bei dem alle beteiligten Akteure bereits am Anfang eingebunden werden. Nach einem ähnlichen Muster soll es im Vorfeld größerer Bauvorhaben sogenannte Bauantragskonferenzen geben.

Senat reagiert auf Kritik der Naturschutz- und Umweltverbände

Bei den Änderungen im Natur- und Umweltschutz geht es laut Gaebler vor allem um „Präzisierungen“. So wird unter anderem klargestellt, dass Ausnahmen beim Baumfällverbot und beim Biotopschutz auch für Wohnungsbau und soziale Infrastruktur gelten.

„Es wird nicht in jedem Fall immer eine positive Entscheidung geben“, sagte Gaebler in Hinblick auf den Natur- und Artenschutz. „Aber es ist wichtig, dass der Bescheid nicht erst nach drei Jahren, sondern nach drei Monaten kommt.“

Natur- und Umweltschutzverbände hatten heftige Kritik an einem ersten Entwurf des Gesetzespakets geübt. Einige geplante Änderungen beim Natur- und Umweltschutz habe der Senat nach „sachlichen und konstruktiven“ Gesprächen mit den Umweltverbänden wieder zurückgenommen, erklärte Gaebler. So sei bei Ausnahmen vom Baumfällverbot weiterhin die Zustimmung der Naturschutzbehörde notwendig und nicht, wie geplant, eine Konsultation ausreichend.

Kritik an dem Vorhaben kommt von den Grünen. „Das ‚Schneller-Bauen-Gesetz‘ strotzt vom Misstrauen gegenüber den Bezirken und kennt nur eine Lösung, die Zentralisierung“, sagte der Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Werner Graf. „Bezirksbehörden haben jedoch die Fachexpertise, kennen die Begebenheiten vor Ort deutlich besser und können die Vorgänge qualifizierter bearbeiten.“ Zudem kritisiert Graf, dass Klimaschutzaspekte in dem Vorhaben fehlten.

Insgesamt sollen durch das Gesetzespaket, das noch durch das Berliner Abgeordnetenhaus muss, zehn Gesetze und eine Rechtsverordnung geändert werden. Dazu kommen eine Reihe untergesetzlicher Maßnahmen, die der Senat im August beschließen will.

Das „Schneller-Bauen-Gesetz“ wird am 13. Juni im Rat der Bürgermeister beraten. Im August soll unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Bezirke ein weiterer Senatsbeschluss erfolgen. Dann soll das Gesetzespaket im Parlament beraten werden. Ziel des Senats ist es, dass das „Schneller-Bauen-Gesetz“ Ende 2024 beschlossen wird.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false