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Wie hoch sind hier die Mieten?

© picture alliance/dpa/Christoph Soeder

Mietwucher in Berlin: Senat unterstützt Bezirke bei Musterverfahren

Bisher hatte nur Frankfurt am Main erfolgreich Amtsverfahren gegen unzulässige Mietpreisüberhöhungen geführt. Jetzt will Berlin nachziehen.

Der Senat will die Bezirke dabei unterstützen, Musterverfahren gegen Mietwucher durchzuführen. Das sagte Bausenator Christian Gaebler (SPD) am Montag im Stadtentwicklungsausschuss. Die vier Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Reinickendorf und Tempelhof-Schöneberg versuchen nun in Abstimmung mit dem Senat, Fälle von überhöhten Mieten zu identifizieren, bei denen solche Musterverfahren durchgeführt werden können.

Am 15. Januar habe sich die Arbeitsgruppe aus Senatsverwaltung und den vier Bezirken ein erstes Mal getroffen, seitdem sei man in enger Abstimmung und habe auch bereits ein zweites Mal getagt, berichtete Gaebler. Eine dritte Sitzung soll im September stattfinden.

Die vier Bezirke wollen nun Mieter anschreiben und sie um Mitwirkung bitten, wenn sie den Verdacht haben, dass ihre Miete mehr als 20 Prozent über dem Mietspiegel liegt. Die Testphase werde so lange andauern, bis die Bezirke erfolgreich Fälle von Mietpreisüberhöhung identifiziert haben, bei denen dann die Musterverfahren durchgeführt werden können, sagte Gaebler. „Außerdem brauchen wir auch Mieterinnen und Mieter, die bereit sind, begleitend in so einem Prozess mit aufzutreten.“

321.000
Euro Bußgelder hat das Frankfurter Amt für Wohnungswesen in den Jahren 2020 bis 2022 festgesetzt

Überhöhte Mietpreise sind eine Ordnungswidrigkeit. Wer unter „Ausnutzen eines geringen Angebots“ Mieten verlangt, die 20 Prozent über den Mieten vergleichbarer Wohnungen liegen, kann dafür laut Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes mit einem Bußgeld belegt werden. Zuständig sind in Berlin die Bezirksämter, die bei Verdachtsfällen aktiv werden können. 

Der Mietwucher-Paragraf wurde wegen einer einschränkenden Rechtsprechung im Jahr 2004 lange kaum angewandt. Das Amt für Wohnungswesen in Frankfurt am Main hat den Paragrafen durch strategische Prozessführung in den vergangenen Jahren aber wieder vermehrt erfolgreich zum Einsatz gebracht: In den Jahren 2020 bis 2022 musste es von insgesamt 1384 Verfahren nur 171 mangels Tatverdacht einstellen. In diesen drei Jahren wurden insgesamt Geldbußen in Höhe von 321.000 Euro festgesetzt.

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