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Der Wasserturm in der Kreuzberger Fidicinstraße, daneben Altbaufassaden.

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Wohnungskrise in Berlin: Stadträte fordern Verlängerung des Umwandlungsverbots

Seit drei Jahren dürfen Wohngebäude nicht mehr in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden. 2025 läuft die Regelung aus. Drei Stadträte kämpfen für eine Verlängerung.

Für die aktuelle Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt findet Florian Schmidt drastische Worte. „Die Apokalypse ist bei uns im Bezirk zu besichtigen“, sagt der grüne Baustadtrat von Friedrichshain-Kreuzberg. Gemeinsam mit seinen Amtskollegen aus Neukölln und Mitte, Jochen Biedermann (Grüne) und Ephraim Gothe (SPD), setzt sich Schmidt für eine Verlängerung des sogenannten Umwandlungsverbotes von Wohnungen ein.

Fast die Hälfte aller Häuser im Bezirk, insgesamt 48 Prozent, seien bis 2023 in Eigentumswohnungen aufgeteilt worden, erklärt Schmidt. In den Fällen gehört also nicht das gesamte Haus einer Person oder einem Unternehmen, sondern die Wohnungen sollen oder wurden bereits einzeln verkauft. Weitere 20 Prozent der Häuser seien in privater Hand, aber bislang nicht aufgeteilt. „Um die lohnt es sich zu kämpfen“, sagt Schmidt. Die übrigen Häuser gehören Genossenschaften und landeseigenen Unternehmen.

Die Umwandlung in Eigentumswohnungen sei ein großes Problem für den Wohnungsmarkt, sagt auch Biedermann. Die Mieten seien in diesen Wohnungen statistisch deutlich höher, die Bewohnenden hätten weniger Rechte – denn die Eigentümer könnten ihnen relativ unkompliziert wegen Eigenbedarfs kündigen. „Die Investition soll sich ja rentieren“, sagt Biedermann.

Umwandlung ist damit kein Geschäftsmodell mehr.

Neuköllns Stadtrat Biedermann über den Effekt der Baunovelle

Seit 2010 seien in Berlin immer mehr Wohnhäuser aufgeteilt und als Eigentumswohnungen verkauft worden, sagt Biedermann. Bis 2021 sei die Zahl sprunghaft angestiegen, mit spürbaren Auswirkungen auf den Mietmarkt.

Dann wurde im Juni 2021 das sogenannte Baulandmobilisierungsgesetz eingeführt, der Paragraf 250 im Baugesetzbuch: Der regelt, dass in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten – dazu zählt ganz Berlin – die Aufteilung von Wohnhäusern nur in Ausnahmefällen mit Genehmigung möglich, also grundsätzlich verboten ist. „Umwandlung ist damit kein Geschäftsmodell mehr“, resümiert Biedermann.

Allerdings sei das Gesetz bis Ende 2025 befristet. Gemeinsam mit Kommunen wie Frankfurt am Main, München und Hamburg wollen die drei Bezirke nun eine Verlängerung erreichen. „Der Appell richtet sich an die Ampelkoalition“, sagt Ephraim Gothe und meint damit vor allem: an die FDP. Auch Berlins Bausenator Christian Gaebler (ebenfalls SPD) habe bereits Unterstützung signalisiert.

Die Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus sieht derweil auch beim Senat noch Nachholbedarf. In einem Antrag fordern die Abgeordneten ein öffentlich einsehbares Umwandlungsregister für Berlin. Dadurch sollen Mietende sehen, ob ihre Wohnung bereits umgewandelt wurde und ob für sie womöglich noch Schutzfristen etwa bei einer Eigenbedarfskündigung gelten.

„Umwandlungen und Eigenbedarfskündigungen sind ein soziales Pulverfass, das explodieren wird, wenn Senat und Bund weiter untätig bleiben“, sagt die Grünen-Abgeordnete Katrin Schmidberger. Viele Menschen wüssten nicht, dass ihr Wohnhaus aufgeteilt worden sei oder auch der zehnjährige Kündigungsschutz schon ausgelaufen sei. Ein Register könne hier für Transparenz sorgen und Mieterinnen und Mieter besser schützen.

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