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26.10.2022, Berlin: Demonstranten haben sich am Frankfurter Tor an die Straße geklebt. Sie demonstrieren gegen die nach ihrer Meinung zu geringen Maßnahmen der Politik gegen den Klimawandel. Foto: Julius-Christian Schreiner/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

© Foto: dpa/Julius-Christian Schreiner

Geldstrafe für 31-Jährigen: Weitere Klimademonstranten müssen sich in Berlin vor Gericht verantworten

Ein Klimaaktivist ist zu einer Geldstrafe von 1650 Euro verurteilt worden. Niemand habe das Recht, andere Menschen zu instrumentalisieren, sagte die Richterin.

Die Berliner Justiz ist mit einer Vielzahl von Verfahren gegen Klimademonstranten nach Straßenblockaden befasst. Ein 59 Jahre alter Mann aus Bayern und ein 31-Jähriger aus Brandenburg mussten sich am Dienstag vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten verantworten. Gegen den Älteren wurden bereits mehrere Strafbefehle nach zehn Aktionen der Klima-Protestgruppe „Letzte Generation“ erlassen. Die Richterin setzte sein Verfahren darum nach kurzer Verhandlung aus, um zu einem späteren Zeitpunkt alle derzeit gegen den Biologen anhängigen Fälle in einem Prozess zu verhandeln.

Der 31-Jährige erhielt eine Geldstrafe von insgesamt 1650 Euro – 55 Tagessätze zu je 30 Euro wegen Nötigung in zwei Fällen. Niemand habe das Recht, andere Menschen zu instrumentalisieren, um Aufmerksamkeit für seine Ziele zu bekommen, sagte die Vorsitzende Richterin. Die Staatsanwältin hatte eine Strafe von 1500 Euro beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Gruppe „Letzte Generation“, die seit Monaten immer wieder für Staus vor allem im Berufsverkehr sorgt, steht nach einem tödlichen Unfall einer 44 Jahre alten Radfahrerin in der Kritik. Bei dem Geschehen in der vergangenen Woche stand nach Angaben der Feuerwehr ein Spezialfahrzeug, das bei der Bergung der von einem Lkw erfassten Frau helfen sollte, in einem Stau. Dieser soll durch Klimaaktivisten ausgelöst worden sein.

Der 59-Jährige sei einer der damals Beteiligten gewesen, hieß es am Rande. Ein Strafbefehl wegen dieser Aktion sei noch nicht gegen ihn ergangen. Gegen den Aktivisten sollten am Dienstag zwei andere Verfahren verhandelt werden – gegen erlassene Strafbefehle in Höhe von jeweils 50 Tagessätzen zu je 30 Euro hatte er Einspruch eingelegt. Weil er nicht rechtzeitig zum ersten Prozess erschienen war, verwarf die Richterin seinen Einspruch in dem Fall. Im zweiten Verfahren, in dem es um eine Blockade am Berliner Hauptbahnhof ging, erklärte der Biologe: „Wir nehmen billigend in Kauf, dass Ärger entsteht.“  

Inzwischen wurden nach Gerichtsangaben auf Antrag der Staatsanwaltschaft mehr als 170 Strafbefehle nach Straßenblockaden erlassen, nur sieben davon seien ohne Einspruch rechtskräftig geworden. Nach sechs Prozessen, die am Amtsgericht zu Verurteilungen führten, seien Rechtsmittel eingelegt worden. Damit gehen die Fälle zum Landgericht. (dpa)

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