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Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) bestätigt die Auszahlung bereits zugesagter Fördersummen.

© dpa/Jens Kalaene

Haushaltssperre im Bund: Förderzusagen für Berliner Projekte behalten Gültigkeit

Trotz der Sperre des Klima- und Transformationsfonds werden bereits zugesagte Fördersummen ausgezahlt, sagt Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey. Bei anderen Projekten herrscht weiter Unsicherheit.

Förderzusagen des Bundes für Projekte in Berlin, die aus dem mittlerweile gesperrten Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert werden, behalten ihre Gültigkeit. Das bestätigte Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD). „Die Projekte, bei denen wir im Boot sind, sind gesichert“, sagte sie am Montag im Wirtschaftsausschuss.

Demnach sind in Berlin unter anderem Projekte zur Förderung der Mikroelektronik, zum Aufbau von Wasserstofftankstellen und zum Aufbau eines Netzes von Wasserstoffleitungen betroffen. Allerdings schränkte Giffey ein, dass der Bund den Bundesländern immer noch keine vollständige Übersicht über alle von der Haushaltssperre betroffenen Projekte gegeben habe.

Bei einem Treffen zwischen Vertreten aller Bundesländer und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) habe letzterer teilweise nur mündlich Auskunft gegeben. Der Bund habe jedoch zugesichert, den Ländern bis Mittwoch schriftlich über alle betroffenen Projekte Auskunft zu geben.

Große Unsicherheit besteht weiterhin für jene Projekte, denen eine Förderung bislang nur in Aussicht gestellt wurde. Für diese müssten „andere Finanzierungswege gesucht werden“, sagte Giffey. Im KTF fehlen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 60 Milliarden Euro. Um die Finanzierung geplanter Projekte zu sichern, plane man eine Ministerpräsidentenkonferenz einzuberufen, kündigte Giffey an.

Die Sperrung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds durch Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) habe hingegen weniger direkte Auswirkungen auf das Land Berlin. Über diesen Fonds wurde unter anderem die Heizkostenhilfe für Öl- und Kohlenutzer finanziert. Die Antragsstellung war jedoch ohnehin nur bis Mitte Oktober möglich. Gleichwohl könnte durch das mögliche vorzeitige Ende der Strom- und Gaspreisbremse ein „Sicherheitsnetz“ für Berlinerinnen und Berliner wegfallen.

Giffey betonte, dass dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch eine wichtige Rolle bei der Ausgestaltung des geplanten Klimasondervermögens zukommen wird. Gerade bei der Maßnahmenauswahl müsse man darauf achten, die Vorgaben aus Karlsruhe umzusetzen.

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