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Die Haftanstalt Tegel: Hier ist der Doppelmörder in Haft.

© Paul Zinken/dpa

Update

Nach zwei Tagen auf der Flucht: Doppelmörder aus JVA Tegel im Berliner Umland gefasst

Er war seit einem unbegleiteten Ausgang auf der Flucht: Am Samstagabend nahm die Polizei Kai B. in Dahlwitz-Hoppegarten wieder fest. Der entscheidende Hinweis kam aus der Bevölkerung.

Der aus der Haftanstalt Tegel geflohene zweifache Mörder Kai B. aus Berlin ist gefasst. Er sei am späten Samstagabend in der Gemeinde Dahlwitz-Hoppegarten von brandenburgischen Polizisten festgenommen worden, sagte ein Sprecher des Lagezentrums der Berliner Polizei.

Rund 54 Stunden, nachdem der 50-Jährige von seinem ersten unbegleiteten Ausgang nicht in die JVA zurückgekehrt war, endete damit seine Flucht. Inzwischen befindet er sich wieder in dem Berliner Gefängnis.

Er ließ sich widerstandslos abführen

Laut Polizei wurde B. gegen 23 Uhr in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses festgenommen. Details dazu nannte ein Sprecher der in Brandenburg zuständigen Polizeidirektion Ost nicht. Der Mann habe sich widerstandslos von den Polizisten abführen lassen. 

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Einem Bericht der „B.Z.“ zufolge hatte es zuvor einen Hinweis aus der Bevölkerung gegeben. Dahlwitz-Hoppegarten liegt im östlichen Berliner Umland im Landkreis Märkisch-Oderland und grenzt direkt an den Bezirk Marzahn-Hellersdorf.

Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) bedankte sich am Sonntag bei den Beteiligten: „Die enge und professionelle Zusammenarbeit der Sicherheits- und Justizbehörden zahlt sich aus.“ Die Senatsjustizverwaltung kündigte eine Prüfung der Lockerungsmaßnahmen für den Straftäter an.

Justizverwaltung: „Keine Anhaltspunkte für Nichtrückkehr“

Kai B. hatte am Donnerstagnachmittag seinen ersten unbegleiteten Ausgang zur Flucht aus der JVA Tegel genutzt. Er hatte nach Angaben der Justizverwaltung 1995 zwei Morde begangen und wurde deshalb zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Berlin wurde der Mann im November 2001 in der Hauptstadt verurteilt. Nach Angaben der Justizverwaltung wurden dem Straftäter seit dem Jahr 2005 regelmäßig Ausgänge gewährt.

Zu solchen Lockerungen seien die Strafvollzugsbehörden verfassungsrechtlich verpflichtet, auch um Betroffene auf ein geregeltes Leben in Freiheit vorzubereiten, hieß es. Bislang habe es keine Beanstandungen gegeben.

Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) muss sich zum zweiten Mal binnen weniger Monate mit der Flucht eines Straftäters beim Ausgang befassen.

© dpa/Monika Skolimowska

Bevor der Mann nun unbegleitet die Haft verlassen durfte, gab es laut Justizverwaltung ein „umfassendes Prüfverfahren“. Dazu habe ein forensisch-psychiatrisches Gutachten eines externen Sachverständigen gehört. Nach dessen Einschätzung sei die Lockerung zu verantworten gewesen. „Es gab keine Anhaltspunkte für eine Nichtrückkehr des Strafgefangenen“, hieß es von der Justizverwaltung.

Gewerkschaft der Polizei fordert grundsätzliche Aufarbeitung

Der Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Berlin, Stephan Weh, hält die Flucht des Straftäters für „besorgniserregend“, wie aus einer Mitteilung vom Samstag hervorgeht. „Es ist auch nicht der erste Fall und vielleicht sollte man dann mal grundsätzlich intern aufarbeiten, Abläufe überprüfen und schauen, wie man mit dem vorhandenen Personalkörper den Spagat zwischen Rechtsprechung und Resozialisierung hinbekommt, ohne dass Menschen in dieser Stadt gefährdet werden“, erklärte der GdP-Vorsitzende. „Klar ist unser Rechtssystem auf Resozialisierung ausgerichtet, aber wir reden über Schwerstkriminelle, die solche Freifahrtscheine gern nutzen.“

Erst im Februar war ein verurteilter Vergewaltiger bei einem Ausgang seinen Begleitern entkommen. Er sitzt seit dem Jahr 2000 in Haft, wegen der Schwere seiner Tat und seiner anhaltenden Gefährlichkeit hatte das Gericht Sicherungsverwahrung angeordnet. Seit dem Jahr 2021 waren ihm Lockerungen gewährt worden. Den 110. begleiteten Ausgang nutzte er zur Flucht. Nach drei Tagen wurde der 54-Jährige in Schleswig-Holstein gefasst. Sämtliche Lockerungen wurden ihm inzwischen gestrichen.

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Jan Lehmann, sieht angesichts des aktuellen Falls keinen Anlass, grundsätzlich etwas zu ändern. „Natürlich muss man die konkreten Abläufe immer hinterfragen“, sagte Lehmann dem Tagesspiegel. Resozialisierungsmaßnahmen seien jedoch ein wichtiger Teil des Rechtsstaats. „Absolut sicher kann man sich leider bei keinem Menschen sein.“

Lehmann hob das Positive des Falls hervor: Der Mann sei nach kurzer Zeit wieder gefasst worden – ein Zeichen, dass die Behörden gut zusammenarbeiten würden. Zudem seien die Abgeordneten sehr schnell vom zuständigen Staatssekretär informiert worden. (Tsp, dpa)

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