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Das Wort Polizei ist an einem Hubschrauber der Polizei Hubschrauberstaffel angebracht. (Symbolfoto)

© dpa/Bernd Weißbrod

Gewalt in Gera: Gruppe Minderjähriger misshandelt 14-Jährigen und filmt die Tat

In den sozialen Medien kursiert ein Video, das zeigt, wie mehrere Personen in der Stadt in Thüringen auf einen Jugendlichen einprügeln. Die Haupt-Tatverdächtigen sind alle strafunmündig.

Sie sollen einen 14-Jährigen körperlich misshandelt haben: Die Polizei in Gera ermittelt nach eigenen Angaben gegen eine Reihe von Minderjährigen, nachdem in den sozialen Medien ein Gewalt-Video aufgetaucht ist. Darin ist zu sehen, wie mehrere Personen einen auf einer Bank sitzenden Teenager immer wieder gegen den Kopf schlagen und in den Würgegriff nehmen.

Das Opfer soll leichte Verletzungen erlitten haben. Ereignet hat sich die Gewalttat offenbar am frühen Abend des 11. Juni im thüringischen Gera, wie „Bild“ berichtet.

Nach Angaben der Polizei konnten die Tatverdächtigen bereits ermittelt werden. Demnach sind alle Beteiligten im Kindes- und Jugendalter und gehören unterschiedlichen Nationalitäten an.

Wie „MDR“ und „Bild“ übereinstimmend berichten, ermittelt die Polizei gegen mehr als 20 Tatverdächtige, die zwischen 12 und 15 Jahren jung sein sollen. Vorgeworfen werden ihnen Körperverletzung, Raub, Nötigungen, Bedrohungen und Beleidigungen sowie unterlassene Hilfeleistung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen.

Die vier Haupttäter seien allerdings alle 12 und 13 Jahre alt und damit nicht strafmündig. Die Polizei arbeite deshalb mit den zuständigen Bildungs- und Hilfsinstitutionen für Kinder und Jugendliche zusammen, um kriminalpräventive Maßnahmen vorzubereiten, heißt es in einer Pressemitteilung.

Grund für die Gewalttat sollen „zurückliegende Rivalitäten unterschiedlicher Personengruppierungen mit verschiedenen Nationalitäten“ sein, wie „Bild“ unter Berufung auf Angaben der Polizei berichtet. Den Medienberichten zufolge sind die Tatverdächtigen syrischer und afghanischer Herkunft, das Opfer sei deutscher Staatsangehörigkeit.

Die Polizei weist indes darauf hin, dass das Video nicht verbreitet werden darf. Anderenfalls könne sich die Person strafbar machen. Das gelte auch für Personen, die Zeugen solcher Gewalttaten werden und nicht helfend einschreiten oder den Notruf wählen, heißt es weiter. (Tsp)

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