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Beatrix von Storch, stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion, empört sich im Plenum des Deutschen Bundestages.

© dpa/Christoph Soeder

„Herabwürdigend und respektlos“: AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch muss im Bundestag wieder Ordnungsgeld zahlen

Fallen Abgeordnete verbal auf, bleibt es meist bei einem Ordnungsruf. Die Vize-Fraktionschefin der Populisten überschritt eine Grenze und wird zu Kasse gebeten – nicht zum ersten Mal.

Die stellvertretende Fraktionschefin der AfD war im Parlament bereits mehrfach negativ aufgefallen: Nun muss Beatrix von Storch wegen Bemerkungen über die Abgeordnete Tessa Ganserer im Bundestag erneut ein Ordnungsgeld zahlen.

Parlamentsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) verhängte die Sanktion am Mittwochabend, weil sich von Storch bei mehreren Zwischenrufen „herabwürdigend und respektlos“ über Ganser geäußert habe.

Beatrix von Storch beleidigt Transfrau Tessa Ganserer

„Dies geschah, obwohl sie in dieser Angelegenheit bereits mehrfach ermahnt wurde und bereits Ordnungsrufe erhalten hat“, erläuterte Göring-Eckardt. „Sie hat damit bewusst und in einem nicht nur geringfügigen Maße gegen die parlamentarische Ordnung und Würde verstoßen.“

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Die Grünen-Abgeordnete Ganserer ist eine von zwei trans Frauen im Bundestag. Sie war schon mehrfach das Ziel von spöttischen Bemerkungen der AfD-Parlamentarierin von Storch.

Nach der Geschäftsordnung des Parlaments kann das Präsidium „wegen einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages“ ein Ordnungsgeld in Höhe von 1000 Euro festsetzen. Im Wiederholungsfall können es sogar 2000 Euro sein.

Ein Ordnungsgeld wird im Bundestag nur äußerst selten verhängt. In der Regel belässt es das Präsidium bei einem Ordnungsruf.

Gegen Beatrix von Storch war bereits im vergangenen Jahr ein Ordnungsgeld verhängt worden. Es war die Folge ihres Benehmens während einer Debatte über „Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“. (dpa, Tsp)

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