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Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).

© dpa/Kay Nietfeld

Union will Rolle von Scholz untersuchen lassen: Experten halten Cum-ex-Ausschuss mehrheitlich für verfassungswidrig

Die Union will wissen, ob es zur Zeit von Olaf Scholz als Hamburger Bürgermeister politische Einflussnahme in der Steueraffäre gab. Der Bundestag sei dafür aber nicht zuständig, sagen Juristen.

Die vom Bundestag befragten Experten halten den geplanten Untersuchungsausschuss zur Rolle von Kanzler Olaf Scholz im Steuerskandal um die Hamburger Warburg Bank mehrheitlich für verfassungswidrig.

Fünf von sechs Juristen kommen in ihren Stellungnahmen für den Geschäftsordnungsausschuss zu dem Schluss, dass der Bundestag für den Großteil der gestellten Fragen nicht zuständig ist. Sollte der Antrag der Union nicht geändert werden, müsse er abgelehnt werden, argumentieren sie.

Nach dem Willen von CDU und CSU soll der Bundestag untersuchen, ob es zur Zeit von Scholz als Hamburger Bürgermeister politische Einflussnahme in der Steueraffäre gab. Die Warburg Bank war in den „Cum-ex-Skandal“ verstrickt und hatte sich vom Staat Steuern erstatten lassen, die sie zuvor nie gezahlt hatte. Die Hamburger Finanzbehörde verzichtete zunächst auf Rückforderungen in Millionenhöhe. Nach einem Gerichtsurteil beglich die Bank eigenen Angaben zufolge später alle ausstehenden Beträge.

Scholz traf in dieser Zeit mehrfach den Mitgesellschafter der Bank, Christian Olearius. Eine politische Einflussnahme auf den Steuerfall schließt der heutige Kanzler aber kategorisch aus.

Die Union hatte in ihrem Antrag Fragen teils zum Handeln der Hamburger Verwaltung, teils zur Aufsicht der Bundesregierung und teils zum Agieren von Scholz gestellt. Zulässig sind nach Ansicht der meisten Sachverständigen für einen Bundestagsausschuss nur Fragen, die die Bundesregierung und eventuell noch Scholz persönlich betreffen.

Eine Untersuchung von Vorgängen im Land könne nur Grundlage weiterer Fragen an die Bundesregierung sein. Ein Sachverständiger argumentierte dagegen, in Sachen Steuern handelten die Länder im Auftrag des Bundes – und könnten daher auch von ihm kontrolliert werden. (dpa)

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