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Wie und wie lange Einkaufen möglich bleibt, ist aktuell unklar.

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Update

Allgemeinverfügung rechtswidrig: Shopping-Testpflicht in Brandenburg gekippt

Das Potsdamer Verwaltungsgericht erklärt die Shopping-Testpflicht für unzulässig. Die Folgen daraus sind noch unklar. In Berlin ist die Pflicht am  Mittwoch in Kraft getreten.

Das Potsdamer Verwaltungsgericht hat die von Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) mit einer Allgemeinverfügung erlassene Shopping-Testpflicht gekippt. Das bestätigte Gerichtssprecher Ruben Langer am Dienstag. 

Die Allgemeinverfügung erweise sich "nach summarischer Prüfung als rechtswidrig", teilte das Gericht mit. Sie sei unter anderem "inhaltlich nicht hinreichend bestimmt".

Die gerichtliche Überprüfung hatte nach Informationen der Potsdamer Neuesten Nachrichten der Baumarkt Hornbach in einem Eilantrag angestrengt. Die Stadt Potsdam hatte angeordnet, dass ab vergangenen Samstag das Einkaufen im Einzelhandel und auch in Baumärkten nur mit Vorlage eines aktuellen negativen Corona-Schnelltests möglich ist.

Davon nicht betroffen sind die Läden des täglichen Bedarfs wie Supermärkte oder Drogerien und der Buchhandel, die auch im harten Lockdown geöffnet bleiben.  

Läden mit Testpflicht müssen wieder schließen

Offen ist, welche Auswirkungen der Beschluss hat: Denn Potsdam hat nunmehr drei Tage hintereinander eine Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 aufgewiesen - damit muss die Stadt laut Landeseindämmungsverordnung die Notbremse ziehen und unter anderem die Geschäfte, für die es jetzt die Testpflicht gilt, wieder schließen.

Allerdings sind die genauen Umstände und Vorgaben noch unklar, denn die Landesregierung von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hat am Dienstagnachmittag eine geänderte Corona-Eindämmungsverordnung vorgestellt. Baumärkte sollen weiter offen bleiben; was das dann für Potsdams Testpflicht und den Beschluss des Verwaltungsgerichts bedeutet, ist ebenso noch unklar. 

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Aus dem Handel hatte es viel Kritik an der Testpflicht gegeben. Händler befürchten, dass der Test eine weitere Hürde für Kunden ist, die dazu führt, dass noch weniger Menschen vor Ort einkaufen gehen, solange die Läden geöffnet sind. Am Samstag, dem ersten Tag mit Shopping-Testpflicht, hatte es Engpässe bei den Teststellen und wenig Kundschaft in den Läden der Innenstadt gegeben.

Der Hornbach-Baumarkt hat nach PNN-Informationen bereits am Samstag die Testpflicht nicht umgesetzt. Sanktionen gab es nicht, die Stadt hatte angekündigt, nur zur Testpflicht aufklären zu wollen. 

Potsdam ist mit der Shopping-Testpflicht nicht allein: Auch die Bundesländer Berlin, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern haben einen negativen Schnelltest zur Pflicht vor dem Einkaufen gemacht. Inwieweit das Potsdamer Urteil darauf Einfluss hat, ist derzeit offen. 

In Berlin gilt die Testpflicht seit Mittwoch. In allen Geschäften bis auf in denen des täglichen Bedarfs wie zum Beispiel Lebensmittelgeschäften, Apotheken oder Drogerien ist kein Test vorgeschrieben, in allen anderen schon. 

Der Test muss vom selben Tag sein – mit Ausnahme eines PCR-Tests, dieser darf maximal 24 Stunden zurückliegen. Dabei kann man auch eine Bescheinigung verwenden, die man nach einem Test am Arbeitsplatz oder einer der Berliner Teststellen bekommen hat, ob schriftlich oder elektronisch auf dem Smartphone.

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