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Josep Borrell, Hoher Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, spricht während einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem libanesischen Außenminister.

© dpa/Hassan Ammar

„Die Bevölkerung wird leiden“ : EU droht Georgien wegen Pro-Russland-Kurses mit Einfrieren des Beitrittsprozesses

Seit Dezember ist Georgien EU-Beitrittskandidat. Doch zuletzt waren mehrere problematische Gesetze nach dem Vorbild Russlands verabschiedet worden. Das könnte nun Folgen haben.

Der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell hat Georgien mit einem Einfrieren des Beitrittsprozesses gedroht. Wenn die georgische Regierung ihren von der EU kritisierten Weg fortsetze, werde sich die Tür zur EU-Mitgliedschaft schließen, sagte Borrell am Montag am Rande eines Außenministertreffens in Luxemburg. „Die georgische Bevölkerung wird die Konsequenzen tragen und leiden“, betonte er.

Georgien hatte Anfang des Monats trotz Massenprotesten ein umstrittenes Gesetz gegen „ausländische Einflussnahme“ in Kraft gesetzt. Die EU sieht darin einen Maulkorb für regierungskritische Medien und Organisationen. Vorbild ist ein russisches Gesetz gegen „ausländische Agenten“.

Die EU-Außenminister berieten nun in Luxemburg über die Konsequenzen. Nach Borrells Angaben könnten die Europäer Finanzhilfen für die georgische Regierung oder für die Sicherheitskräfte stoppen oder hochrangige Kontakte abbrechen. Diskutiert wurden auch Einreiseverbote für Regierungsverantwortliche nach Vorbild der USA. Beschlüsse wurden laut Borrell am Montag noch nicht erwartet.

Georgien ist seit Dezember offiziell EU-Beitrittskandidat. Der EU-Beitritt ist in der Verfassung des Landes verankert und wird laut Umfragen von mehr als 80 Prozent der Bevölkerung unterstützt. Dafür und gegen das Gesetz zur „ausländischen Einflussnahme“ waren in den vergangenen Monaten zehntausende Menschen auf die Straße gegangen.

Das Gesetz sieht vor, dass sich Organisationen und Medien, die zu mindestens 20 Prozent aus dem Ausland finanziert werden, in Georgien künftig als Organe registrieren lassen müssen, welche die „Interessen ausländischer Mächte verfolgen“. Sie müssen sich damit auch behördlicher Kontrolle unterwerfen. (AFP)

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