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Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD), hier im Bundesrat

© dpa/Hannes P Albert

Woidke zum Urteil gegen Brandenburg-Paket: „Ich würde wieder so handeln“

Brandenburgs Landesverfassungsgericht hat den Milliarden-Rettungsschirm des Landes als verfassungswidrig verurteilt. Es ist die bisher größte Klatsche für die Regierungskoalition aus SPD, CDU und Grünen.

Erstmals hat sich Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) zum Verfassungsgerichtsurteil geäußert, das das milliardenschwere „Brandenburgs-Paket“ im ursprünglichen Doppelhaushalt 2023/2024 gegen die Folgen von Ukraine-Krieg und Preiskrise gekippt hat.

„Unser Brandenburg-Paket hat gewirkt und vielen in der Krisenzeit ganz konkret geholfen – und es hilft weiterhin“, erklärte Woidke auf Anfrage des Tagesspiegels. „Deshalb würde ich in einer ähnlichen Situation im Interesse der Brandenburgerinnen und Brandenburger wieder so handeln – natürlich unter Berücksichtigung der Hinweise des Verfassungsgerichts, für die ich dankbar bin.“

„Deshalb würde ich in einer ähnlichen Situation im Interesse der Brandenburgerinnen und Brandenburger wieder so handeln – natürlich unter Berücksichtigung der Hinweise des Verfassungsgerichts, für die ich dankbar bin.“  

Dietmar Woidke, SPD, Ministerpräsident Brandenburgs

Das Urteil, mit dem das Gericht einer Klage der extrem rechten AfD weitgehend stattgab, war die wohl bisher größte Klatsche für die Regierungskoalition aus SPD, CDU und Grünen. Zu dem konkret als verfassungswidrig gerügten Vorgehen und dem Erfolg der AfD nur drei Monate vor der Landtagswahl sagte Woidke in seinem Statement allerdings nichts. Das Verfassungsgericht hatte etwa gerügt, dass die Notwendigkeit der Hilfsmaßnahmen nicht präzise genug begründet worden war, zugleich aber die Notwendigkeit eines solchen Programmes in der damaligen Krise bestätigt und eine Rückabwicklung verneint.

„Es hat unsere Auffassung bestätigt, dass Brandenburg in einer Krisensituation war“, sagte Woidke. „Deshalb mussten wir schnell handeln.“ Konkret nannte er Gemeinden und Kreise, Krankenhäuser, Unternehmen, Sportvereine und Jugendeinrichtungen, die Kultur und viele mehr, die durch das im Dezember 2022 aufgelegte aus Krediten finanzierten Notlage-Programm mit einem damaligen Volumen von zwei Milliarden Euro Hilfen bekommen hatten. „Es hat viele Bürgerinnen und Bürger finanziell entlastet. Das freut mich“, sagte Woidke. „Wir werden das Urteil auswerten und danach handeln.“ Am kommenden Donnerstag sei Gelegenheit, darüber im Landtag zielorientiert zu sprechen.

Brandenburgs Parlament kommt auf Antrag der Koalition am Donnerstag zu einer Sondersitzung zusammen, um über den weiteren Umgang und Auswirkungen des Verfassungsgerichtsurteils zu beraten. Letzten Freitag hatte Finanzministerin Katrin Lange (SPD) offengelassen, ob der erst im Januar 2024 beschlossene Nachtragshaushalt für den Doppelhaushalt 2023/2024 noch einmal nachgebessert werden muss, in dem die Regierungskoalition bereits verfassungsmäßig kritische Bestandteile korrigiert hatte.

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