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Martin Sellner.

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Rechtsextremist Sellner darf weiter einreisen: Stadt Potsdam verzichtet auf Beschwerde gegen Gerichtsentscheidung

Das Potsdamer Verwaltungsgericht hatte ein Einreiseverbot gegen den österreichischen Rechtsextremisten Sellner Ende Mai aufgehoben. Die Landeshauptstadt wehrt sich nicht gegen die Entscheidung.

Von Yvonne Jennerjahn (epd)

Der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner darf weiter legal nach Deutschland einreisen. Die Stadt Potsdam habe im Eilverfahren keine Beschwerde gegen eine entsprechende Entscheidung des Potsdamer Verwaltungsgerichts vom 31. Mai eingereicht, sagte ein Gerichtssprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Montag. Der Beschluss sei bereits am 18. Juni rechtskräftig geworden. Das Eilverfahren sei damit abgeschlossen.

Die Stadt hatte im März ein bundesweites Einreiseverbot gegen den Vordenker der rechtsextremen identitären Bewegung erlassen. Dagegen hatte Sellner erfolgreich Widerspruch eingelegt.

Der Rechtsextreme hatte unter anderem bei einem Treffen in Potsdam unter Beteiligung von AfD-Vertretern im vergangenen Herbst über Pläne zur Ausweisung von Menschen mit Migrationshintergrund gesprochen. Ein Bericht des Recherchenetzwerks „Correctiv“ darüber hatte zahlreiche Demonstrationen gegen Rechtsextremismus zur Folge.

Zentrale Ausländerbehörde jetzt zuständig

Der Gerichtssprecher sagte, in Brandenburg sei inzwischen die zentrale Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt für Entscheidungen zum Verlust der Freizügigkeit zuständig. Die Behörden müssten sich deshalb nun verständigen, wie das juristische Verfahren zu dem Einreiseverbot weitergeführt werden soll.

In seiner Eilentscheidung vom 31. Mai hatte das Gericht betont, die Stadt Potsdam habe eine „tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung der öffentlichen Ordnung beziehungsweise Sicherheit“ durch Sellner nicht hinreichend belegt. Sein Widerspruch werde im Hauptverfahren nach Auffassung der Kammer voraussichtlich Erfolg haben.

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