zum Hauptinhalt
Regierung und Wirtschaft wollen, dass Kundendaten auch ohne Einwilligung von der Werbewirtschaft und Banken verwendet werden dürfen, um beispielsweise die Bonität zu ermitteln oder Kunden mit Werbung anzusprechen.

© dpa

Berlin will EU-Datenschutz aushöhlen: Banken sollen Kundendaten nutzen dürfen

Banken, Versicherungen und die Werbewirtschaft sollen Kundendaten zu kommerziellen Zwecken nutzen dürfen. Das sieht ein Schlupfloch vor, das die Bundesregierung in Brüssel durchsetzen will.

Von Anna Sauerbrey

Datenschutzexperten haben sich besorgt über geleakte Verhandlungspapiere der Europäischen Regierungen für die europaweite Reform des Datenschutzes geäußert. Die Bundesdatenschutzbeauftragte, Andrea Voßhoff (CDU), forderte die Regierungen auf, auch im Endspurt zu den Verhandlungen an den zentralen Prinzipien festzuhalten. „Insbesondere darf das wichtige Prinzip der Zweckbindung nicht ausgehöhlt werden“, sagte Voßhoff dem Tagesspiegel. „Jeder soll selbst über Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten bestimmen und wissen können, wer was wann bei welcher Gelegenheit über ihn speichert.“ Der grüne Europa-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht, der als Berichterstatter das EU-Parlament in den abschließenden Verhandlungen vertreten wird, sagte: „Die Entwürfe des Rates übertreten eindeutig die rote Linie von Europäischem Parlament und EU-Kommission.“

Voßhoff und Albrecht reagierten damit auf Berichte, dass hinter den Brüsseler Kulissen mehrere Regierungen versuchen, kurz vor Abschluss der Verhandlungen Kernpunkte der europäischen Datenschutzreform aufzuweichen. Der Tagesspiegel hatte am Dienstag über den jüngsten Verordnungsentwurf der Arbeitsgruppe der Innen- und Justizreferenten berichtet, der mittlerweile auch im Internet geleakt wurde. Daraus geht hervor, dass unter anderem auf Vorschlag der deutschen Regierung das Prinzip der „Zweckbindung“ aufgeweicht werden soll.

Es geht um einen entscheidenden Satz, den die Bundesregierung einfügen will

Eigentlich dürfen Unternehmen Daten ihrer Kunden nur zu dem Zweck verwenden, für den sie sie erhoben haben. Daten zur Rechnungslegung dürfen also zum Beispiel nicht für die Bewertung der Kreditwürdigkeit oder für Werbung genutzt werden. Nun soll aber an entscheidender Stelle ein Satz eingefügt werden, wonach die Verwendung für andere Zwecke erlaubt sein soll, sobald die Interessen des Unternehmens oder Dritter die Interessen des Bürgers „überwiegen“.

Die Bundesregierung verteidigte ihren Vorschlag auf Anfrage des Tagesspiegels. Man setze sich in den Verhandlungen für einen Erhalt des Status quo des deutschen Datenschutzrechtes ein, sagte ein Sprecher. Nach deutschem Recht könnten Zweckänderungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein. Deshalb habe man in Brüssel „intensiv“ für den nun vorliegenden Vorschlag geworben. Die Regierungen stehen unter großem Druck, zu einem schnellen Ergebnis zu kommen. Gleichzeitig dringen Firmen auf den letzten Metern in Berlin und Brüssel darauf, dass ihre Interessen gehört werden. Es gebe derzeit einen erheblichen Druck der Wirtschaft, sagen Beobachter. Von der vorgeschlagenen Änderung der Zweckbindung würden die Werbewirtschaft, die Kreditwirtschaft und die Versicherungsbranche profitieren – aber auch Internetunternehmen.

Drohung mit Veto des Europäischen Parlaments

Andrea Voßhoff appellierte an die Kommission und das Parlament, die Änderung so nicht hinzunehmen: „Sollte sich der Rat auf so weitreichende Schwächungen des Datenschutzes verständigen, sehe ich das Europäische Parlament und die Europäische Kommission gefordert, im sogenannten Trilog mit dem Rat die notwendigen Korrekturen vorzunehmen. Wir brauchen mehr denn je einen starken Datenschutz in Europa“, sagte sie. Der Grüne Jan Philipp Albrecht drohte indirekt mit einem Scheitern des Verhandlungen mit Parlament und Kommission: „Sollten die Regierungen ihre Position nicht umgehend zu Gunsten der Verbraucher korrigieren, riskieren sie damit das komplette Scheitern der dringend notwendigen Reform“, sagte er.

Beschlossen werden soll das betroffene Kapitel II beim Treffen der Innen- und Justizminister am 13. März. Dabei ist die Zweckbindung nicht das einzige, was auf dem Spiel steht. Andere Regierungen, unter anderem die Briten, versuchen außerdem, die Datenverarbeitungsrechte von Behörden auszuweiten und den Grundsatz der Datensparsamkeit aufzuweichen. Schon im Juni soll dann die vorerst letzte Verhandlungsrunde des Rates vor den Trilog stattfinden, also vor den finalen Verhandlungen zwischen Regierungen, Kommission und Europäischem Parlament. Auch dabei dürfte es noch einmal spannend werden. Zur Diskussion steht unter anderem das Kapitel III. Darin sind zentrale und neue Rechte der Nutzer geregelt, wie etwa das Recht auf Vergessen und das Recht auf eine Kopie der eigenen Daten, um sie von einem zum anderen Anbieter „mitnehmen“ zu können.

Zur Startseite