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Update

Steuerstreit mit der Schweiz: Wirbel um Reiseverbot für Banker von Credit Suisse

Der Steuerstreit zwischen der Schweiz und Deutschland geht weiter. Laut Medienberichten beschränkt die Bank Credit Suisse die Reisen von Mitarbeitern nach Deutschland. Credit Suisse stellte mittlerweile klar, es gehe nicht um ein allgemeines Reiseverbot.

Der Steuerstreit zwischen der Schweiz und Deutschland hat für Aufregung bei der Schweizer Großbank Credit Suisse gesorgt. Dabei ging es am Dienstag um ein Deutschland-Reiseverbot für ihre Kundenberater, dass die Bank wieder aktiviert habe. Das im Frühjahr 2010 erstmals eingeführte und vorübergehend aufgehobene Verbot gelte seit dem Sonntag wieder, schrieb die „Börsen-Zeitung“ in ihrer Dienstagausgabe - allerdings ohne Quellen zu nennen. Credit Suisse wies den Bericht zurück. Banker sprachen von einer fälschlicherweise verschickten E-Mail mit falschem Inhalt als Grund für die Spekulationen.

Offiziell sagte ein Sprecher der Bank der Deutschen Presseagentur: „Die Credit Suisse verfügt über ein striktes Reise- und Bewilligungssystem, welches bei jeder Auslandreise sicherstellt, dass der Mitarbeiter über die notwendige Schulung und Kenntnisse der jeweils geltenden, länderspezifischen Vorschriften verfügt und diese auch rigoros einhält.“ Aus Bankerkreisen hieß es, in einer internen Mail sei von einem erneuten Reiseverbot die Rede gewesen. Das Verschicken der Mail sei aber eine „Überreaktion einer Einzelperson“ gewesen.

Die Schweizer Staatsanwaltschaft hatte am Wochenende einen Haftbefehl gegen drei deutsche Steuerfahnder erlassen, die am Kauf einer CD mit Bankdaten der Credit Suisse beteiligt gewesen sein sollen. Damit könnten sie sich einer Verletzung des Schweizerischen Bankengeheimnis schuldig gemacht haben. In Deutschland dagegen ist, anders als in der Schweiz, die Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar. Die Deutsche Steuergewerkschaft forderte daher als Reaktion die Ermittlungen gegen Mitarbeiter von Schweizer Banken.

Die Vorsichtsmaßnahmen der Credit Suisse scheinen dennoch bemerkenswert. Eigentlich hatte die Bank sich im September 2011 im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs mit der Staatsanwaltschaft Düsseldorf von Haftungsrisiken freigekauft. Die Credit Suisse zahlte damals 150 Millionen Euro, um laufende Verfahren gegen die Bank und ihre Mitarbeiter abzuwenden.

Inzwischen haben sich Bund, Länder-Vertreter und die Schweiz auf Nachbesserungen für das beiderseitige Steuerabkommen verständigt. Wie eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums am Dienstag in Berlin mitteilte, legten die drei Seiten „die inhaltlichen Punkte für Änderungen“ am Deutsch-Schweizer Abkommen fest. Nun müsse dies noch in einem Änderungsprotokoll ausformuliert werden, sagte die Sprecherin. Ob das Steuerabkommen nun auch im Bundesrat Zustimmung findet, ist weiter offen. In Oppositionskreisen gibt es Widerstand. (mit dpa)

Nils Redeker

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