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Wer von den beiden wird was? Die Wahl wird’s klären.

© Imago/dieBildmanufaktur/Andreas Haas

Neustart für die Ampel nach der Europawahl?: Da muss jetzt wirklich was passieren!

Der 9. Juni – eine Wegscheide: für die europäischen Staaten, und national für Rot-Gelb-Grün. Es wird spannend zu sehen, was die aus ihren Ergebnissen machen.

Eine Kolumne von Stephan-Andreas Casdorff

Die Europawahl naht – oder soll man besser sagen: sie droht? Jedenfalls könnten die Strategen von Rot-Gelb-Grün das so sehen. Denn nach dem 9. Juni muss es wirklich für sie besser werden.

Nun wird es, so wie es sich in Prognosen darstellt, für alle drei zusammen erst einmal schlechter. Die Ampel, die schwarz sieht – das kann sich keine:r leisten. Deshalb muss Vorsorge getroffen werden.

Eine SPD unter 15 Prozent – das wäre fürs Selbstwertgefühl der Kanzlerpartei ein Schlag. Sie will doch den Kanzler weiter stellen. Nur welchen? Alle Augen richten sich endgültig auf: Boris Pistorius.

Eine FDP, die mit gleich welchem Widerstand in der Koalition die Leute nicht abholt – auch eine arge Belastung. Will sie etwa mit ihrer stets angriffsbereiten Haltung zum Ukrainekrieg stärker punkten? Dann muss sie für Spitzenkandidatin Marie-Agnes Strack-Zimmermann kämpfen, als EU-Kommissarin für Verteidigung.

20
Prozent sind ein Ergebnis, von dem die Grünen nur träumen können.

Zuletzt: Eine Grüne Partei, deren Blütenträume von Ergebnissen um die 20 Prozent zu zerstieben drohen – die sollte dann wohl doch mal klären, wer für sie das Sagen hat. Wenn es Robert Habeck sein soll, muss für die ehrgeizige Annalena Baerbock etwas gefunden werden, womit sie zufrieden sein könnte. Eine Abfindung als – erste – EU-Kommissarin fürs Auswärtige?

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Das wäre was. Allerdings auch was, das Grüne und FDP wieder gegeneinander aufbringen könnte. Es sei denn, sie reden miteinander – vertrauensvoll. Das wäre tatsächlich auch so etwas wie ein Neustart.

Den Neustart brauchen sie im Nationalen, damit die internationalen Verpflichtungen eingehalten werden können. Stichwort Haushaltsverhandlungen: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Regierung für unzureichende Klimaschutzprogramme verurteilt. Sie muss also dringend nachlegen. Und wie.

Und wie? Mit einer Reform der Schuldenbremse; einem im Grundgesetz verankerten Sondervermögen für Klimaschutz, Transformation und soziale Daseinsvorsorge; einem sozial-ökologischen Existenzminimum. Dann gilt: Es kann nur besser werden.

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