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Wer sich daneben benimmt, fliegt raus.

© dpa/Julian Stratenschulte

Exklusiv

Abschiebungen bei Terrorverherrlichung: Berliner Grüne kritisieren Plan als „Effekthascherei“

Die Bundesregierung will Menschen, die Terrortaten gutheißen, künftig leichter ausweisen. Robert Habeck begrüßt einen entsprechenden Gesetzentwurf, Teile seiner Partei sind dagegen skeptisch. 

Das Machtwort des Kanzlers hat für Tempo gesorgt: „Wer Terrorismus verherrlicht, wendet sich gegen alle unsere Werte und gehört auch abgeschoben“, sagte Olaf Scholz (SPD) Anfang Juni in seiner Regierungserklärung nach dem Polizisten-Mord in Mannheim.

Nur drei Wochen später hat das Innenministerium von Nancy Faeser (SPD) bereits geliefert und eine entsprechende Formulierungshilfe erarbeitet. Wer terroristische Straftaten verherrlicht oder Hasskommentare verbreitet, soll künftig ausgewiesen werden können. Das Kabinett beschloss die Formulierungshilfe am Mittwoch einstimmig. Diese wird nun an ein Gesetz angehängt, das bereits im parlamentarischen Verfahren ist.

Bei den Grünen gibt es dagegen auch Vorbehalte. „Die Verherrlichung von Terror ist inakzeptabel, doch ich ziehe in Zweifel, dass der vorliegende Kabinettsbeschluss zu mehr Sicherheit führt“, sagte der Berliner Landesvorsitzende der Grünen, Philmon Ghirmai, dem Tagesspiegel.

Die Formulierungshilfe und die Kommunikation durch das Kabinett wirken effekthascherisch.

Philmon Ghirmai, Landesvorsitzender der Berliner Grünen, kritisiert das Vorhaben der Koalition.

Er kritisierte den Beschluss, dem auch die Bundesminister der Grünen zugestimmt hatten: „Die Formulierungshilfe und die Kommunikation durch das Kabinett wirken effekthascherisch. Rechtsstaatliche Grundsätze werden in Frage gestellt, praktische Fragen bleiben komplett offen, sodass eine willkürliche Anwendung der Vorschrift droht“, sagte Ghirmai, der zum linken Flügel seiner Partei zählt.

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Wer bei Terrorismus ausschließlich an Islamismus denke, übersehe zudem die berechtigten Sicherheitsinteressen all derer, die Opfer rassistischer und rechtsextremistischer Terroranschläge werden, so Ghirmai. „Dies zeigt auch, dass eine Terrorismusbekämpfung, die die Probleme in erster Linie durch Ausweisungen externalisieren will, zu kurz greift und nur scheinbar für mehr Sicherheit sorgt.“

Wer terroristische Taten billigt und für sie wirbt, muss gehen.

Vizekanzler Robert Habeck begrüßt den Gesetzenwurf.

Damit geht Ghirmai auch auf Distanz zu Vizekanzler Robert Habeck. Der hatte den Kabinettsbeschluss am Vortag begrüßt: „Wer terroristische Taten billigt und für sie wirbt, muss gehen“, sagte der Grünen-Politiker und weiter: „Dann hat der Staat ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse. Der Islam gehört zu Deutschland, der Islamismus nicht.“

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Laut Formulierungshilfe soll eine Ausweisung – also der Entzug einer Aufenthaltserlaubnis – schon nach Billigung einer einzelnen terroristischen Straftat ermöglicht werden. Als Verbreitung eines Inhalts im Sinne des Entwurfs soll dann nicht nur das Erstellen von entsprechenden Inhalten gelten, sondern etwa auch das Markieren eines Beitrags durch „Gefällt mir“ in sozialen Netzwerken wie Youtube, Instagram oder Tiktok.

Grüne im Bundestag halten sich Änderungen offen

In der Bundestagsfraktion der Grünen wurde das Vorhaben der Bundesregierung generell begrüßt. „Die Bundesregierung geht konsequent gegen Islamisten und Antisemiten vor. Dies zeigt die Schaffung eines besonderen Ausweisungsinteresses für verurteilte Personen, die ihre Billigung terroristischer Taten verbreiten“, sagte die innenpolitische Sprecherin der Grünen, Lamya Kaddor.

Auch sie ließ jedoch mögliche Änderungen offen: „Wir werden den vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren insbesondere hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit der Meinungsfreiheit prüfen und gegebenenfalls Änderungen vornehmen“, sagte sie dem Tagesspiegel.

Aus dem Bundesinnenministerium (BMI) hieß es zu dem Gesetzentwurf, dass eine Ausweisung eine gravierende rechtsstaatliche Entscheidung der örtlichen Ausländerbehörden sei, gegen die Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten besteht. „Aus Sicht des BMI kann ein ,like’ eine so gravierende Entscheidung wie eine Ausweisung nicht begründen“, hieß es aus dem Innenministerium.

Bereits am Mittwoch hatte Innenministerin Faeser auf Nachfrage erklärt: „Es geht nicht um den kleinen Klick und den kurzen Like. Sondern es geht darum, dass wirklich widerwärtige, terroristische Inhalte verherrlicht und gepostet werden.“

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