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Ungültige Aufstellung in 14 Landesverbänden?: Landeswahlleiter prüfen FDP-Listen zur Bundestagswahl
Die FDP kämpft um den Wiedereinzug in den Bundestag. Nun legt ein Parteimitglied Beschwerde gegen die Listenaufstellung in vierzehn Landesverbänden ein. In NRW reagierte die Partei bereits.
Stand:
Die Freien Demokraten bangen seit Wochen um den Wiedereinzug in den Deutschen Bundestag. Bisher war das vor allem durch die schwachen Umfragewerte begründet: Gemittelt über alle Institute kommt die Partei auf aktuell 4,2 Prozent. Aufgrund ihres Zweitstimmenergebnisses würde es die FDP bei der Wahl am 23. Februar somit nicht in den Bundestag schaffen. Nun kommt noch ein weiterer Risikofaktor dazu.
Die Landeslisten der FDP für die Bundestagswahl sind möglicherweise in mehreren Bundesländern ungültig. Wie „Table Media“ am Dienstag zuerst berichtete, hat ein Parteimitglied bei allen Landeswahlleitern mit Ausnahme von Niedersachsen und Berlin Beschwerde gegen die Aufstellungsverfahren eingelegt. Demnach sei auf den jeweiligen Nominierungsparteitagen der Liberalen gegen den Grundsatz der geheimen Wahl verstoßen worden.
Angeblich keine Wahlkabinen und handschriftliche Stimmzettel
Unter anderem kritisiert das Parteimitglied, dass auf den Parteitagen in der Regel keine Wahlkabinen vorhanden gewesen wären und die Delegierten eng beieinander gesessen hätten. Dadurch sei die Wahl in ihrer Durchführung nicht geheim gewesen. Normalerweise gibt es auf Parteitag feste Kabinen oder zumindest faltbare Pappkabinen, die auf den Tischen aufgestellt werden können.
Zudem sollen die Delegierten dem Beschwerdeführer zufolge handschriftlich „ja“, „nein“, „Enthaltung“ oder den Namen der kandidierenden Person auf einen weißen Zettel geschrieben haben, statt auf vorgedruckten Stimmzetteln ein Kreuz zu setzen. „Wenn die Namen der Kandidaten handschriftlich auf den Stimmzetteln notiert und diese dann direkt abgegeben werden, kann der Wahlberechtigte anhand seines Stimmzettels auch nach Abschluss des Wahlvorgangs identifiziert werden“, heißt es in dem Schreiben an die Landeswahlleiter. Es liegt dem Tagesspiegel vor.
Auch weitere Formalitäten rund um die Stimmabgabe und Auszählung kritisierte das FDP-Mitglied. Mehrere Landeswahlleiter bestätigten dem Tagesspiegel den Eingang des Schreibens.
Im Hans-Dietrich-Genscher-Haus erklärte man am Dienstagnachmittag, dass die Landeslisten der Partei alle rechtlichen Anforderungen erfüllten. „Die Aufstellungsversammlungen für die Landeslisten sind alle ordnungsgemäß nach den Wahlgesetzen und den Satzungen der FDP durchgeführt worden“, sagte FDP-Bundesgeschäftsführerin Maria Wandel. Deswegen sehe man der Prüfung durch die Wahlausschüsse gelassen entgegen.
Die jeweiligen Landeswahlausschüsse entscheiden individuell über die Zulassung der Listen von Parteien zur Bundestagswahl. Dabei wird geprüft, ob die Landeslisten den Anforderungen des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung entsprechen. So ist beispielsweise in NRW die Zulassungssitzung des Landeswahlausschusses für den 24. Januar einberaumt. Sollte die FDP-Liste dort nicht zugelassen werden, kann wiederum die Partei Beschwerde einreichen. Dann entscheidet endgültig der Bundeswahlausschuss am 30. Januar darüber, ob die Partei zur Wahl zugelassen wird oder nicht.
NRW-Landesverband weist Beschwerde zurück
Wie eine Sprecherin dem Tagesspiegel bestätigte, hatte Landeswahlleiterin Monika Wißmann den Landesverband der Freien Demokraten – er ist der bundesweit größte – bereits angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Dieser kam die Partei am Dienstag nach. Die Stellungnahme liegt dem Tagesspiegel vor. Darin weist die FDP die Beschwerden zurück und fordert, die Landesliste zuzulassen, da alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und insbesondere der Grundsatz der geheimen Wahl gewahrt seien.
In der Landeswahlversammlung der Partei am 15. Dezember in der Stadthalle Bielefeld sei nach allen Seiten ausreichend Platz vorhanden gewesen, um Stimmzettel unbeobachtet auszufüllen, zu falten und in die Wahlurne zu werfen. Dazu soll es eine Wahlkabine für all diejenigen gegeben haben, die eine solche nutzen wollten. Darauf habe die Versammlungsleiterin auch hingewiesen.
Auch das vom Beschwerdeführer kritisierte Verfahren des handschriftlichen Ausfüllens von Stimmzetteln entspräche der einschlägigen obergerichtlichen Verwaltungsgerichtssprechung. Der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags trage zudem ebenfalls die Auffassung, dass eine handschriftliche Kennzeichnung von Stimmzetteln nicht zu beanstanden sei.
„An das Verfahren der parteiinternen Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten sind nicht die identischen Maßstäbe anzulegen, die von Verfassung wegen an den staatlichen Wahlakt zu stellen sind“, heißt es in der Stellungnahme der Partei. Man baue daher darauf, dass die Beschwerde zurückgewiesen wird.
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