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© ddp

Streit um Berliner Ensemble: Hochhuth verliert gegen Peymann

Der Dramatiker Rolf Hochhuth verliert vor dem Berliner Landgericht – er darf am Berliner Ensemble nicht spielen. Wäre der Streit ein Theaterstück, so bewegte er sich im Genre irgendwo zwischen Hanswurstiade und Gerichtsschwank.

Für Claus Peymann, den Intendanten des Berliner Ensembles, hält dieser Tag gute und schlechte Nachrichten parat. Die Hiobsbotschaft: Seine Ära am Schiffbauerdamm ist zu Ende, unwiederbringlich. Der Trost: dass er „fernerhin nicht mehr Hausherr sein kann, macht ihn nicht zum Sozialfall“. So steht es in einer Presseerklärung, die der Dramatiker Rolf Hochhuth am Donnerstag noch schnell unter jenes staunende Volk brachte, das seit Wochen seine erbitterten Versuche verfolgt, sich Zutritt zum Berliner Ensemble zu verschaffen, um dort vom 22. bis 26. August sein Stück „Sommer 14“ aufzuführen.

Inoffizieller Titel des Stücks: "Sommer 09"

Der Streit darüber ist längst zu einem Theater der wechselnden Gattungen eskaliert, im Moment bewegt man sich irgendwo zwischen Hanswurstiade und Gerichtsschwank, inoffizieller Titel: „Sommer 09“. Züge des Tragischen trägt dabei nur der Protagonist Hochhuth. Denn tatsächlich ist er es selbst, der am Ende des Tages im Regen steht. Er hat vor dem Landgericht, als Don Quixote in der Schlacht am Tegeler Weg, eine neuerliche Schlappe hinnehmen müssen. Seine Klage gegen die „einstweilige Einstellung“ der einstweiligen Verfügung, die er gegen das BE erwirkt hatte, wurde abgewiesen. Über die fristlose Kündigung des Mietvertrages, die er seinem Widersacher Peymann in der Zwischenzeit ausgesprochen hat, wird noch zu richten sein, aber wer glaubt ernstlich, dass Vermieter Hochhuth wegen Eigenbedarfs dem Mieter Peymann den Stuhl vor die Tür stellen wird?

Zu Hochhuths Presseerklärung, nach der am Schiffbauerdamm die Verlage Rowohlt und Suhrkamp bald das in Berlin längst überfällige „Theater der Autoren“ gründen werden, heißt es zumindest von Suhrkamp-Seite nur: „Davon kann keine Rede sein.“

Die Gerichtsverhandlung selbst verläuft für Hochhuth bereits frustrierend. Peymann erscheint nicht vor Gericht, die Belange des BE vertritt Anwalt Peter Raue, also muss der betagte Schriftsteller ohne dramatisches Gegenüber für seine Belange streiten. Hochhuth könne schon allein deshalb nicht zum gewünschten Termin auf die Bühne, weil nach Umbau des Schnürbodens die Abnahme durch den TÜV noch nicht erfolgt sei, trägt Anwalt Raue vor, außerdem seien überhaupt keine Techniker verfügbar. Da könne er doch seine eigenen Leute mitbringen, „Arbeitslose gibt es genug, auch unter den Technikern“, blafft Hochhuth in den schmucklosen Saal 126, der vor allem von Pressevertretern besucht ist, die sich auf die Fortsetzung der Farce freuen. Ob man sich auf einen Alternativtermin einigen könne, fragt der Vorsitzende Richter Kai-Uwe Höning, ein besonnener Mann. Nein, unmöglich. Fazit: „Das Scheitern der Güteverhandlung kann festgestellt werden.“

Kompliziertes Vertragswerk

Was zur Folge hat, dass man sich nun noch einmal über das nicht unkomplizierte Vertragswerk beugen muss, das zwischen dem Dramatiker und dem BE besteht. Niemand bestreitet ja, dass Hochhuth das Recht hat, die Bühne im Sommer zu nutzen. Nur, so Raue, hätte er bis zum 30. April 2008 Stücktitel und Regisseur benennen müssen. Gekommen aber sei im Februar vergangenen Jahres nur ein Brief, in dem Hochhuth vorgeschlagen habe, Claus Peymann solle sein Weltkriegsdrama „Sommer 14“ noch einmal inszenieren, wie schon weiland in Wien. Was der dankend abgelehnt haben soll. Danach habe man von Hochhuth fürderhin nichts mehr gehört. Unfug, sagen Hochhuth und sein Anwalt Uwe Lehmann-Brauns, es sei klar gewesen, dass Hochhuth selbst die Regie übernehmen werde, somit genieße er laut Statuten Zutrittsrecht. Man dreht sich fröhlich im Kreis, wobei sich Hochhuth mit Zwischenrufen wie „Peymann kriegt 10 Millionen Subventionen, ich keinen Euro!“ derart erregt, dass sogar sein Rechtsbeistand irgendwann die Fassung verliert und seinen Mandanten anherrscht: „Was das für einen Eindruck macht hier!“

Am Ende, noch in Unkenntnis des Urteils, steht Hochhuth der Presse auf dem Gerichtsflur Rede und Antwort. Ob er ein Barrikadenkämpfer sei? „Ich bin ein konservativer Mann.“ Der Peymann aber, das fügt er mit vor Kränkung belegter Stimme noch an, der sei einfach „ein unanständiges Lebewesen“.

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