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Rechtsanwalt Axel Dyroff von „Seldeneck & Partner“

© Seldeneck & Partner

Tagesspiegel Plus

„Das Vorkaufsrecht war nie tot“: Immobilien-Anwalt über Vorkaufspläne in Berlin-Neukölln

Durch ein Gerichtsurteil schien die Vorkaufspraxis der Bezirke unmöglich geworden zu sein. Aber Neukölln will nun doch wieder vorkaufen. Was ein Immobilienanwalt dazu sagt.

Herr Dyroff, Neukölln will nun in zwei Fällen wieder das Vorkaufsrecht anwenden. Wie realistisch ist es, dass das diesmal auch juristisch standhält?
Paragraf 26 Nummer 4 Baugesetzbuch lässt die Ausübung des Vorkaufsrechts in einem sozialen Erhaltungsgebiet zu, wenn die bauliche Anlage städtebaulich relevante „Missstände oder Mängel“ aufweist.

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