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Ärger um Rückzahlung von Gehweg-Gebühren: Acht Berliner Bezirke fordern Amtshilfe vom Senat
Der Senat hat Gastronomen die Sondergebühr zur Nutzung der Gehwege erlassen. Schon gezahlte Summen für 2023 sollten rückwirkend erstattet werden. Doch die Bezirke schlagen Alarm.
Keine Sondernutzungsgebühren für Betriebe wie Gastronomie, die öffentliches Straßenland nutzen wollen, um etwa Tische und Stühle auf den Gehweg zu stellen. Das hat der Senat am 11. Dezember beschlossen. Die Regelung gilt auch für Schausteller und Veranstalter, die Messe- und Kongresswirtschaft, den Einzelhandel sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft.
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