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Grundsteuererklärung. (Symbolbild)

© dpa/Bernd Weißbrod

„Bundesweiter Spitzenstand“: Grundsteuererklärungen liegen in Berlin fast vollständig vor

Immobilienbesitzer müssen eine Grundsteuererklärung abgeben. In Berlin liegen nun fast alle vor. Das Land will durch die Reform kein zusätzliches Geld einnehmen, versichert der Finanzsenator.

Die für die Umsetzung der geplanten Grundsteuerreform notwendigen Grundsteuererklärungen liegen in Berlin fast vollständig vor. Von den erwarteten 868.000 fehlen noch etwa 4000 (Stand Mitte Januar), wie die Senatsverwaltung für Finanzen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. In Fällen, in denen keine Grundsteuererklärung abgegeben wird, erfolgt üblicherweise eine Schätzung. Das Festsetzungsverfahren ist in Berlin den Angaben zufolge weitgehend abgeschlossen.

Was noch aussteht, ist die Festlegung des Hebesatzes, der für die tatsächliche Höhe der Grundsteuer wichtig ist. Das ist für 2025 vorgesehen. „Eine flächendeckende Erhöhung ist nicht geplant“, teilte die Finanzverwaltung dazu mit. Berlins Finanzsenator Stefan Evers (CDU) hatte bei der jüngsten Plenarsitzung im Abgeordnetenhaus am Donnerstag vergangener Woche sogar einen niedrigeren Hebesatz in Aussicht gestellt.

Berlins Finanzsenator stellt niedrigeren Hebesatz in Aussicht

„Es ist sehr wahrscheinlich, wenn nicht sicher, dass wir auf der Ebene des Hebesatzes entsprechend reagieren werden“, sagte er im Landesparlament. „Ohne jetzt eine konkrete Zahl nennen zu können, kann ich Ihnen in Aussicht stellen, den Hebesatz sehr deutlich zu senken.“ Gleichzeitig wiederholte Evers die Zusage, der Staat werde durch die Reform der Grundsteuer nicht mehr Steuern einnehmen als bisher.

Berlin habe aber nicht nur 99 Prozent der Erklärungen zur Grundsteuer bereits erhalten, sondern auch bereits zu 97 Prozent Bescheide ausstellen können, so der Finanzsenator. „Das ist bundesweit der Spitzenstand.“

Die Grundsteuer wird deutschlandweit reformiert, ab 2025 gelten neue Berechnungsgrundlagen. Um die Reform vorzubereiten, wurden Grundstücks- und Immobilieneigentümer verpflichtet, Grundsteuererklärungen mit einer Vielzahl von Informationen abzugeben. Erklärtes Ziel ist es, dass die vom Bundesverfassungsgericht angemahnte bundesweite Reform „aufkommensneutral“ ist, also nicht zu zusätzlichen Steuereinnahmen führt.

Da der Wert von Grundstücken neu bewertet wird, kann es aber sein, dass manche Immobilienbesitzer ab 2025 mehr oder weniger Steuern als bis dahin entrichten müssen. Vermieter können die Grundsteuer über die Nebenkosten auf ihre Mieter umlegen. (dpa)

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