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Kriminalgericht Moabit.

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Drei Monate altes Baby ertränkt: Berliner Gericht verurteilt Vater zu zwölf Jahren Haft

Ein Säugling ertrinkt in einer Kinderbadewanne. Der Vater des Jungen gesteht die Tat. Er spricht von Verzweiflung und tiefer Reue. Das Gericht sprach ihn nun des Totschlags schuldig.

Nach dem gewaltsamen Tod eines drei Monate alten Babys ist der Vater zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den 38-Jährigen am Donnerstag des Totschlags schuldig. Spontan habe sich der Angeklagte entschlossen, sein zweites Kind zu ertränken, hieß es im Urteil. „Er konnte dieses Schreien in diesem Moment nicht mehr ertragen und wollte es nicht nur für den Moment beenden.“ Auf die Frage nach dem Warum sei im Prozess aber keine Antwort gefunden worden. Der Mann habe sich in einer depressiven Phase befunden, sei aber voll schuldfähig gewesen.

Der deutsche Angeklagte hatte gestanden, seinen kleinen Sohn am 11. August vorigen Jahres in einer Wohnung im Stadtteil Neu-Hohenschönhausen bekleidet und mit dem Kopf unter Wasser in eine Kinderbadewanne gelegt zu haben. Es sei in einem „nervlichen Zusammenbruch“ geschehen. Er bereue zutiefst – „ich habe das Schlimmstmögliche getan“, erklärte der Mann, der damals in der Softwarebranche tätig war.

Im Nebenraum gewartet, bis kein Planschen mehr zu hören war

Der 38-Jährige habe gerade eine Flasche für den Jungen vorbereiten wollen, als das Kind wieder einmal zu schreien begonnen habe, hieß es weiter im Urteil. Da habe der Vater das Baby und eine Kinderbadewanne genommen, sei ins Badezimmer gegangen und habe Wasser eingelassen – „es war sein Ziel, den Jungen zu ertränken“. Im Nebenraum habe der Angeklagte dann gewartet, bis kein Planschen mehr zu hören war. Es sei keine von langer Hand geplante Tat gewesen.

Die Lebensgefährtin und die damals fünfjährige gemeinsame Tochter waren zum Tatzeitpunkt nicht in der Wohnung. Der Mann hatte das tote Baby im Kofferraum seines Autos in ein Krankenhaus gebracht, wo er wenig später festgenommen wurde.

Die Anklage war zunächst von Mord aus niedrigen Beweggründen ausgegangen. Diese seien allerdings im Prozess nicht festgestellt worden, so das Gericht. So hatte es auch die Staatsanwältin eingeschätzt, die 13 Jahre Haft wegen Totschlags gefordert hatte. Die Anwältin der Mutter des Kindes, die im Prozess Nebenklägerin war, plädierte dagegen auf eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes. Aus „krasser Eigensucht“ habe der Angeklagte seinen Sohn getötet, sagte die Nebenklage-Anwältin in ihrem Plädoyer. Das Kind habe ihn gestört.

Der Verteidiger sprach sich für „sieben oder acht Jahre Haft“ wegen Totschlags aus. Sein Mandant habe „aus Verzweiflung und Hilflosigkeit in einer Ausnahmesituation gehandelt“. Der 38-Jährige sei zudem wegen einer Autismus-Spektrum-Störung vermindert schuldfähig gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

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