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Berlin: Drogen gemischt: Polizist zu Recht entlassen

Das Landesarbeitsgericht hat jetzt die Kündigung eines Wachpolizisten, der in seiner Freizeit die Partydroge Liquid Ecstasy hergestellt hatte, für rechtmäßig erklärt. Der Polizeiangestellte habe in erheblicher Weise gegen Strafgesetze verstoßen.

Das Landesarbeitsgericht hat jetzt die Kündigung eines Wachpolizisten, der in seiner Freizeit die Partydroge Liquid Ecstasy hergestellt hatte, für rechtmäßig erklärt. Der Polizeiangestellte habe in erheblicher Weise gegen Strafgesetze verstoßen. Deshalb sei es dem Land nicht zuzumuten, ihn weiter zu beschäftigen, auch wenn er die Verstöße außerhalb seines Dienstes begangen habe. Mit dieser Tatsache hatte der Polizist seine Klage gegen die Kündigung begründet. Das Land hatte dem Mann, der seit 2001 im Objektschutz beschäftigt war und eine Dienstuniform und -waffe trug, fristgemäß gekündigt, nachdem gegen ihn Anklage wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erhoben worden war. Inzwischen wurde er zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt.

Laut Landesarbeitsgericht erfordern die hoheitlichen Aufgaben und Befugnisse eines Polizisten „eine unbedingte Rechtstreue“. Zudem wäre es sonst möglich, dass der Polizist seinen Dienst zukünftig unter Drogeneinfluss ausübe. Dies könne für die Allgemeinheit unabsehbare Folgen haben, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Schon das Arbeitsgericht hatte in der ersten Instanz die Kündigung für rechtens gehalten. Eine Revision beim Bundesarbeitsgericht ist nicht zugelassen. sik

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