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Mehr als zehn Monate nach der Todesfahrt am Berliner Ku’damm hat das Landgericht Berlin die dauerhafte Unterbringung des Fahrers in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

© dpa/Fabian Sommer

Update

Entscheidung des Landgerichts: Amokfahrer vom Berliner Kurfürstendamm soll dauerhaft in Psychiatrie

Im Zustand einer akuten Psychose fuhr Gor H. in Gruppen von Passanten. Nun muss er in die Psychiatrie. Das Urteil sei „alternativlos“, sagte der Vorsitzende Richter.

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Eine albtraumhafte Tragödie, eine Katastrophe: Gor H. am Steuer eines Kleinwagens zog plötzlich auf den Gehweg – „zielgerichtet und durchgehend ungebremst“, hieß es im Urteil. Der Amokfahrer vom Ku’damm befand sich im Zustand einer akuten Psychose und war nicht schuldfähig.

So sahen es auch die Richter und ordneten nach knapp dreimonatigem Prozess am Freitag die dauerhafte Unterbringung des 30-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Zudem verhängte das Berlin Landgericht eine lebenslange Führerscheinsperre.

Gor H. war am Vormittag des 8. Juni 2022 in einem Kleinwagen auf dem Kurfürstendamm unterwegs. Plötzlich zog er auf den Gehweg und fuhr in Gruppen von Passanteneine Schulklasse aus Nordhessen war am schwersten betroffen. Eine 51-jährige Lehrerin starb, ein Lehrer und elf Schülerinnen und Schüler einer 10. Klasse wurden verletzt.

Weitere Opfer waren eine schwangere Frau und zwei 29 und 31 Jahre alte Männer. Die Tat des seit Jahren an einer paranoiden Schizophrenie erkrankten Mannes wertete das Gericht als Mord und 16-fachen Mordversuch.

Vier der Opfer waren zur Urteilsverkündung aus Hessen angereist – um weiter ein Stück weit abschließen zu können. Der Prozess hatte ihre Hoffnung auf Antworten auf die Frage nach dem Warum allerdings nicht erfüllen können: Gor H. hatte geschwiegen. Kein einziges Wort der Reue, keine Emotionen hatte er gezeigt. Sein Verteidiger hatte erklärt: „Er hat keinen Zugang zu dem Geschehen“. Es sei „wie aus dem Nichts entstanden“.

Gor H. war eigentlich medikamentös gut eingestellt. Mutter und Schwester waren stets für ihn da. Ein Gutachter hatte im Prozess erklärt: „Es ist eigentlich alles richtig gemacht worden.“ Nur für ein paar Tage war er nicht unter der Aufsicht seines privaten Umfelds. Und setzte seine Medikamente ab.

Wegen seiner Erkrankung war er nicht zu bestrafen, so der Vorsitzende Richter. „Das Urteil ist aus rechtlichen Gründen alternativlos.“ So eine Unterbringung aber „ist nicht befristet – möglicherweise ein Leben lang“.

Ein Nebenklage-Anwalt sagte: „Das ist das wichtige Signal – er wird dort keine Gefahr mehr sein für die Gesellschaft.“

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