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Eine 24-Jährige mit Wohnsitz in Leipzig stand am Montag wegen Nötigung von Autofahrern, die wegen Blockaden nicht weiterfahren konnten, vor dem Berliner Amtsgericht. 

© Imago / aal.photo /Jonas Gehring

Hochschwangere Frau steckte im Stau fest: Berliner Gericht verhängt Geldstrafe gegen Blockiererin der „Letzten Generation“

Lilly S. aus Leipzig hatte sich für den Klimaschutz auf eine Berliner Straße geklebt. Wegen Nötigung und Widerstands soll die Aktivistin nun 1050 Euro Strafe zahlen.

Sie saß auf der Straße und war wie weitere Klimaschutz-Aktivisten der Gruppe „Letzte Generation“ mit einer Hand festgeklebt, als eine hochschwangere Frau mit ihrem Partner ins Krankenhaus wollte.

„Es hätten keine Rettungsfahrzeuge passieren können“, stand am Montag für einen Amtsrichter fest. „Sie konnten die Situation nicht überschauen“, hielt er Lilly S. vor.

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Die 24-Jährige mit Wohnsitz in Leipzig stand am Montag wegen Nötigung von Autofahrern, die wegen Blockaden nicht weiterfahren konnten, vor dem Amtsgericht. Weil sie sich dabei jeweils mit einer Hand an der Fahrbahn festgeklebt hatte, wurde ihr zudem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen.

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Lilly S. hat einen Bachelorabschluss und ist seit 2022 bei der „Letzten Generation“ engagiert. „Ich forderte, dass sich die Bundesregierung an ihre eigenen Gesetze hält“, sagte sie im Prozess. „Protest ist nicht kriminell, sondern notwendig.“ Ihr Anwalt plädierte auf Freispruch.

Um fünf Aktionen ging es ursprünglich, zwei Fälle wurden mit Zustimmung aller Beteiligten eingestellt.

Was Lilly S. im Prozess vorgetragen habe, sei beeindruckend, sagte der Richter. Und ihr Motiv sei ehrenwert. Doch so erfülle es den Straftatbestand der Nötigung – um auf ihr Anliegen aufmerksam zu machen, seien Autofahrer genutzt worden.

Die schwangere Frau, die im Februar 2022 im Bereich Autobahnkreuz Tempelhofer Damm im Auto im Rückstau steckte, konnte von der Polizei rechtzeitig in eine Klinik gefahren werden.

Gegen Lilly S. erging wegen Nötigung und Widerstands in drei Fällen eine Geldstrafe von 1050 Euro (70 Tagessätze zu je 15 Euro). Sie kann dagegen Rechtsmittel einlegen.

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