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© dpa/Jörg Carstensen

Milliarden-Investitionen geplant: Berliner Senat präsentiert Sondervermögen gegen den Klimawandel

Finanzsenator Stefan Evers legt die Grundzüge des Klimasondervermögens vor. Von der Ausgestaltung wird wahrscheinlich abhängen, ob das Gesetz am Ende verfassungsgemäß ist.

Der Berliner Senat will am Dienstag den Gesetzesentwurf für das Sondervermögen „Klimaschutz, Resilienz und Transformation“ vorstellen. Mindestens fünf Milliarden Euro wollen CDU und SPD, am regulären Haushalt vorbei, in den kommenden Jahren in den Kampf gegen die Klimakrise investieren. Nach einer Evaluation könnten dem Sondervermögen weitere fünf Milliarden zugeführt werden.

Das Vorhaben gilt als heikel. Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse verbietet den Ländern grundsätzlich, ihre Haushalte durch die Aufnahme neuer Schulden auszugleichen. Diese sind für ein Sondervermögen dieses Ausmaßes zwingend nötig.

Das Grundgesetz sieht jedoch Ausnahmen für die Schuldenbremse vor: im Falle von „Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen“. Letzteres sehen CDU und SPD im Falle des Klimawandels gegeben. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Die Auswirkungen des Klimawandels treten auch in Berlin immer gravierender zutage, zusätzlich beschleunigt durch die Energie- und Preiskrise als Auswirkung des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Putins auf die Ukraine.“ Und weiter: „Die Koalition aus CDU und SPD sieht in dieser Lage eine außergewöhnliche Notsituation.“

Geld für vier Bereiche: Gebäude, Energie, Mobilität und die Wirtschaft

Dennoch ist bereits abzusehen, dass das Sondervermögen, sollte es vom Parlament beschlossen werden, früher oder später vor Gericht landen wird. Ob es verfassungsgemäß ist, wird dann im hohen Maße davon abhängen, ob die Richterinnen und Richter die Begründung der Notlage überzeugt.

Bereits bekannt ist, in welchen Bereichen das Geld des Sondervermögens investiert werden soll. CDU und SPD haben sich auf vier Cluster geeinigt: Gebäudesektor, Energieerzeugung, Mobilität sowie die Transformation der Wirtschaft. Konkretere Projekte sind noch nicht bekannt.

Berlin wäre nicht das erste Bundesland, das ein entsprechendes Sondervermögen in Reaktion auf die Klimakrise und die durch den russischen Angriffskrieg ausgelöste Energiekrise beschließt. Ähnliche Gesetze gibt es bereits in Bremen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland.

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