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An der Leipziger Straße gilt seit 2019 Tempo 30.

© dpa/Lisa Ducret

Nadelöhr Leipziger Straße in Berlin-Mitte: Klage gegen Tempo 30 abgewiesen

Ein Rechtsanwalt hatte geklagt, weil er das Tempolimit auf der Staustrecke für sinnlos hält. Die Klage wurde zwar abgewiesen, doch die 30-Schilder könnten trotzdem bald verschwinden.

Rechtsanwalt Ulrich Wetzl ist früher öfter durch die Leipziger Straße zu seiner Kanzlei gefahren, stand ebenso oft im Stau und fragte sich, was ein Tempolimit von 30 Kilometer pro Stunde an so einer verstopften Straße bringen soll. Er klagte vor dem Verwaltungsgericht, konnte sich aber nicht durchsetzen. Das Gericht entschied am Dienstag, die Anordnung von Tempo 30 aus Gründen der Luftreinhaltung sei rechtmäßig gewesen.

Dennoch könnte das Tempolimit bald größtenteils wieder aufgehoben werden, weil sich die Luftschadstoffe an der Leipziger Straße deutlich verringert haben. Der Luftreinhalteplan des Senats wird derzeit überarbeitet, im Sommer 2024 könnte er dann in Kraft treten und als Basis dienen, die Tempo-30-Regelung an verschiedenen innerstädtischen Straßen wieder aufzuheben. Sehr wahrscheinlich auch an der Leipziger Straße.

Tempo 30 war 2019 zwischen Leipziger Platz und Charlottenstraße wegen zu hoher Stickstoffdioxid-Werte angeordnet worden, zusammen mit einem Fahrverbot für ältere Diesel-Fahrzeuge. Insgesamt wurden acht innerstädtische Strecken mit einem solchen Verbot belegt. 2020 hob der Senat die Fahrverbote an einigen Straßen wieder auf, weil sich die Luftverschmutzung deutlich reduziert hatte.

Anfahren und Beschleunigen führt zu hohen Emissionen

Im August 2022 wurde auch das Fahrverbot in der Leipziger Straße aufgehoben, Tempo 30 blieb jedoch bestehen. Rechtsanwalt Wetzl hatte bereits 2019 Klage erhoben gegen die Temporegelung. Er glaubt, dass die neueren Dieselmotoren inzwischen so emissionsarm arbeiten, dass ein Unterschied beim Schadstoffausstoß zwischen Tempo 30 und Tempo 50 nicht nachweisbar sei.

Zudem ergebe es wenig Sinn, auf einer staugeplagten Strecke ein Tempolimit einzuführen. Dem hielt die Expertin der Senatsverwaltung für Verkehr und Umwelt, Annette Rauterberg-Wulff, entgegen, dass in der Leipziger Straße nur 25 Prozent der Fahrleistungen unter Staubedingungen stattfänden und vor allem das häufige Anfahren und Beschleunigen auf bis zu Tempo 50 zu höheren Emissionen führe.

Eine weitere Klage gegen Tempo 30 in der Martin-Luther-Straße ist noch anhängig. Verkehrssenatorin Manja Schreiner (CDU) hatte angekündigt, die Tempolimits sofort aufzuheben, sollten die Klagen durchkommen. Die Richterin am Verwaltungsgericht machte am Dienstag allerdings deutlich, dass nur die Rechtmäßigkeit der Tempo-30-Regelung um Zeitpunkt der Anordnung geprüft werde.

Dass die Messwerte sich inzwischen deutlich gebessert haben – an vielen Orten sind sie deutlich unter den Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft gefallen – spielte hingegen keine Rolle. Expertin Rauterberg-Wulff konnte das Gericht überzeugen, dass die komplexen Messungen und Berechnungen eines Jahresmittelwerts wissenschaftlich fundiert sind.

Rechtsanwalt Wetzl indes blieb bei seiner Haltung. Seiner Ansicht nach bildeten die Messwerte und Berechnungen der durchschnittlichen Schadstoffbelastung nicht die Realität ab. „Mein Ansatz war ein sehr, sehr praktischer.“ Die Tempo-30-Regelung an der Leipziger Straße sei Unsinn.

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