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ARCHIV - 20.02.2023, Niedersachsen, Hannover: Polizisten versuchen festgeklebte Hände von Aktivisten der Gruppierung «Letzte Generation» am Deisterkreisel in Hannover mit Speiseöl von der Straße abzulösen. Auch In Berlin kam es am Dienstagabend zu Aktionen der Aktivisten.  (zu dpa: «Champions League: Klima-Aktivisten verzögern Anreise für Union-Fans») Foto: Julian Stratenschulte/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa/Julian Stratenschulte

Neues Sicherheitsgesetz in Berlin: Gewahrsam für Klima-Kleber? Die CDU landet als Bettvorleger

In Berlin legen CDU und SPD Hand ans Polizeigesetz – unter anderem beim Präventivgewahrsam für Klimaaktivisten. Doch letztendlich wird nur maßvolle Law-and-Order-Politik betrieben.

Ein Kommentar von Alexander Fröhlich

Wenn an Polizeigesetze Hand angelegt wird, ist Obacht geboten. Es geht darum, wie stark die Staatsgewalt in Rechte der Bürger eingreifen darf. CDU und SPD legen nun ihre Novelle des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) vor. Durch Polizeigesetze werden „die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit, der Freiheit der Person und der Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt“, wie es im Entwurf heißt.

Zum Beispiel durch Taser. In Berlin sind bisher nur wenige im Einsatz. Eine gesetzliche Grundlage dafür fehlte aber. In der Praxis zeigt sich nicht nur in Berlin, dass allein die Androhung des Einsatzes meist schon viel bewirken kann. Ein Freifahrtschein darf das nicht sein. Eine genaue Auswertung ist zwingend. Wie sollen Beamte erkennen, ob jemand herzkrank ist, was ihnen den Taser-Einsatz verböte?

Oder Bodycams – sie werden bekanntlich ausgeweitet. Ein Knackpunkt könnte werden, dass auch in Wohnungen gefilmt werden darf, etwa bei häuslicher Gewalt. Anwälte könnten sich auf die Frage stürzen, ob es ausreicht, die behördliche Datenschutzbeauftragte entscheiden zu lassen, ob Aufnahmen aus Wohnungen genutzt werden können oder ob nicht ein nachträglicher Richterbeschluss nötig wäre. Generell aber könnten Bodycams in Zeiten von schnell in den sozialen Medien geposteten Videos von Polizeieinsätzen für neue Transparenz sorgen.

Und zum Präventivgewahrsam: Die bisherigen Regeln waren derart ausgedünnt, dass kaum Gewahrsam angeordnet wurde. Und mit maximal 48 Stunden, um Wiederholungstäter oder Terroristen abzuhalten, lag Berlin am untersten Ende im Ländervergleich. Auch künftig bleibt Berlin eher unter den liberalen Bundesländern. Kritikern sei gesagt: Am Ende muss immer ein Richter entscheiden.

Was CDU und SPD vorhaben, ist keinesfalls maßlose Law-and-Order-Politik. Im Gegenteil. Wie sagte der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) noch im Mai: Er wolle Unterbindungsgewahrsam von fünf Tagen „auch für Klima-Kleber“. Die Realität ist eine andere, nämlich: In Sachen längerer Gewahrsam für Klima-Kleber landet die CDU Berlin als Bettvorleger.

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