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Eine junge Frau hält ihre Duldung in die Kamera. Sie ist drei Jahre gültig, solange bis sie ihre Ausbildung beendet hat. Auf dem Dokument ist vermerkt: Kein Aufenthaltstitel! Der Inhaber ist ausreisepflichtig!

© picture alliance/dpa/Wolfgang Kumm

Tagesspiegel Plus

Sechs Fakten zur Duldung: Zwischen Bangen und Bleiben in Berlin

Knapp neun von zehn ausreisepflichtigen Menschen in Berlin haben eine Duldung. Der Staat hat ihre Abschiebung ausgesetzt. Was bedeutet das?

Im November lebten in Berlin knapp 16.000 ausreisepflichtige Menschen (15.959, um genau zu sein). Viele Menschen also, die der Staat abschieben und so Beamte, Beratungsstellen und die Staatskasse entlasten könnte. Oft passiert das allerdings nicht.

Das zeigt eine Tabelle des Berliner Landesamts für Einwanderung (Lea). Dort werden für jeden Monat die Zahlen zur Einwanderung aufgeschlüsselt. In einer Zeile mit dem Titel „mit Duldung“ findet sich, ebenfalls für den November, folgende Zahl: 14.023 Menschen.

Das heißt: Pickt man sich unter allen 16.000 Berliner Ausreisepflichtigen zehn Menschen heraus, duldet der Staat bei fast neun von ihnen, dass sie sich hier aufhalten. Woran liegt das? Der Tagesspiegel hat die wichtigsten Fragen und Antworten zur Duldung gesammelt. Ein Überblick.

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