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GASAG-Zentrale, EUREF-CAMPUS, Schöneberg, Berlin, Deutschland.

© Foto: imago images/Joko

Streit um Tariferhöhung: Anmeldung für Musterklage gegen Berliner Gasag freigeschaltet

Der Berliner Versorger Gasag soll Neukunden durch höhere Tarife benachteiligt haben. Betroffene können sich jetzt in ein Online-Klageregister eintragen.

Kunden der Berliner Gasag können sich unter Umständen für eine Musterfeststellungsklage gegen den Gasversorger registrieren. Das Bundesjustizministerium in Bonn schaltete am Montag ein entsprechendes Klageregister frei. Der Gasag wird vorgeworfen, Neukunden zwischen Dezember 2021 und Mai 2022 preislich benachteiligt zu haben. Sie könnten Anspruch auf Rückzahlungen haben.

Der Gasversorger hatte zum 2. Dezember vergangenen Jahres ein gespaltenes Tarifsystem eingeführt, das für Gas-Neukunden mit Vertragsbeginn ab diesem Datum gesonderte Konditionen vorsah. In der Folge seien „sämtlichen Neukunden (..) in der Grund- und Ersatzversorgung bei exakt gleicher Leistung deutlich höhere Preise für den Gasbezug berechnet“ worden, erklärt das Justizministerium. Zum 1. Mai schaffte die Gasag dieses System wieder ab und verlangt seitdem wieder einheitliche Preise.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband strengte dennoch eine Musterfeststellungsklage ein, da die Regelung „rechtlich unzulässig“ und eine „ungerechtfertigte Bereicherung“ gewesen sei. Sollten die Gerichte dieser Auffassung folgen, hätten betroffene Verbraucher Rückforderungsansprüche wegen überzahlter Entgelte.

Ein Musterfeststellungsverfahren wird stellvertretend für einige Verbraucher von einem Verband gegen ein Unternehmen geführt. Ist die Klage laut Gericht zulässig, können weitere betroffene Verbraucher sich beim Bundesamt für Justiz kostenlos in ein Klageregister eintragen. Dieses Anmeldeformular gibt es für den Fall Gasag nun im Internet unter bundesjustizamt.de/klageregister.

Mit Eröffnung des Klageregisters ist zugleich eine Verjährung der Ansprüche ausgesetzt - sie können also nach einer bestimmten Frist nicht einfach verfallen. Ein Verfahren endet mit einem Vergleich oder einem Urteil. Im Register eingetragene Verbraucher können sich darauf berufen und ihre Ansprüche auf Schadenersatz durchsetzen. Das muss aber jeder für sich tun, notfalls per eigener Klage vor Gericht. (AFP)

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