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Ab 1. August gelten viele neue Regelungen - zum Beispiel der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz.

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Neue Regelungen: Was sich ab dem 1. August ändert

Einige große Themen der letzten Jahre sind nun entschieden – am 1. August 2013 treten die Änderungen in Kraft. Wir haben für Sie zusammengestellt, was sich ab Donnertag alles ändert.

Betreuungsgeld, Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz, steuerliche Gleichstellung von homosexuellen Lebenspartnerschaften und Mindestlohn für Friseure. Dazu brauchen Fahrradlichter keinen Dynamo mehr und die BVG erhöht mal wieder ihre Fahrpreise. Die Details lesen Sie hier:

Rechtsanspruch auf Betreuungsplatz

Jedes Kind ab einem Jahr hat ab Donnerstag einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kita. Die erforderliche Gesetzesänderung auf Bundesebene tritt am 1. August in Kraft. Lange wurde dabei angezweifelt, ob die Länder überhaupt ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung stellen könnten, um den Anspruch einzulösen. Doch zumindest Berlin hat vorgebaut: Im Vergangenen Jahr standen laut Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft 141.000 Kindern insgesamt 144.000 Plätze zur Verfügung.

Betreuungsgeld

Kaum ein Projekt der Schwarz-gelben Koalition war so umstritten wie das Betreuungsgeld. Die Opposition verlachte es schnell als „Herdprämie“, die FDP war eigentlich dagegen und die CDU wollte das Ganze irgendwie auch nicht. Am Ende setze sich aber Horst Seehofer (CSU) durch: Daher gibt es ab dem 1. August das Betreuungsgeld in Höhe von 100 Euro im Monat für Eltern, die ihre ein- und zweijährigen Kinder nicht in eine staatliche Kita bringen.

Sollte die Opposition im September allerdings die Bundestagswahl gewinnen, könnte es mit dem Betreuungsgeld bald schon wieder vorbei sein. SPD und Grüne versprechen nämlich dessen baldige Abschaffung. In Berlin hält sich die Resonanz bisher ohnehin in Grenzen: am Stichtag, dem 26.07. lagen Berlinweit lediglich 31 Anträge vor. Laut Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft lassen sich daraus jedoch noch keine Rückschlüsse ziehen.

Steuerliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai tritt am Donnerstag die steuerliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften zu konventionellen Ehen in Kraft. Der Gesetzgeber hatte das Karlsruher Urteil „eins zu eins“ umgesetzt. Nun kann auch bei Lebenspartnern die Einkommenssteuer gemeinsam veranlagt werden – und das rückwirkend bis 2001. Relevant ist das vor allem für das Ehegattensplitting.

Mindestlohn Friseure & Gerüstbauer

Lange war die oft miserable Bezahlung von Friseuren das wichtigste Argument im Kampf für den Mindestlohn. Unter vier Euro pro Stunde wurde hier teilweise bezahlt, viele Betroffene mussten dauerhaft mit Harz-IV aufstocken. Ab August gilt für das Friseurhandwerk nun ein Mindestlohn von 6,50 Euro pro Stunde im Osten und  7,50 im Westen. Darauf hatten sich die Tarifparteien schon im Frühjahr geeinigt. Ab dem 1. August 2015 sollen dann im ganzen Bundesgebiet einheitlich 8,50 Euro gezahlt werden.

Und auch die Gerüstbauer bekommen einen Mindestlohn. Für sie gilt nun eine einheitliche Lohnuntergrenze von zehn Euro pro Stunde.

Die Dynamopflicht fällt

Für viele Fahrradfahrer gibt es ab August endlich Rechtssicherheit. Bisher mussten sie nach „Straßenverkehrs-Zulassungsordnung“ nämlich für alle normalen Fahrräder einen Dynamo haben. Technisch war das längst überholt, da moderne Batterie-Leuchten meist heller sind als das alte Dynamo-Licht. Die Berliner Polizei ließ die Akku-Lichter ohnehin meist ausreichen.

Nun hat aber auch die Bundesregierung eingelenkt und die Verordnung auf Initiative des Bundesrats geändert. Eine kleine Unsicherheit bleibt aber weiterhin: Die Verordnung verlangt nämlich eine „feste Anbringung“ des Lichts. Das Verkehrsministerium will den Text nun noch einmal überarbeiten, damit auch für die gängigen „Steckleuchten“ Rechtssicherheit herrscht.

Tariferhöhung im Berliner Nahverkehr

Der Verkehrsverbund erhöht mal wieder die Preise für Busse und Bahnen. Ab August werden die Tarife um insgesamt 2,8 Prozent erhöht. Der Einzelfahrschein AB kostet dann 2,60 Euro statt 2,40 Euro, die Kurzstrecke 1,50 Euro statt 1,40 Euro und der Einzelfahrschein ABC 3,20 Euro statt 3,10 Euro. Stammkunden werden dagegen weniger stark belastet: Die Monatskarte AB steigt von 77,00 Euro auf 78,00 Euro, ABC von 95,00 Euro auf 97,00 Euro.

Alexander Haneke

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