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Medien: „Ein seriöser Anwalt macht das nicht“

Gerichtsshows verzerren den realen Justizalltag – und sie gefährden das Ansehen in der Branche

Frau Tasic meldet sich nicht. Gestern nicht, heute nicht, und sie wird es wohl auch morgen nicht tun. Ihre Mitarbeiterin hatte schon so einen genervten Klang in der Stimme, als sie zum wiederholten Mal erklärte, Frau Tasic werde schon zurückrufen, wenn sie an einem Interview interessiert sei. Ist sie offenbar nicht. Was komisch ist, denn eigentlich vermutet man in Ulrike Tasic nicht gerade eine Frau, die das Licht der Öffentlichkeit scheut. Schließlich kann man sie mehrmals wöchentlich bei „Richterin Barbara Salesch“ auf Sat 1 als wortgewaltige Verteidigerin erleben.

Auch in ihrem „richtigen“ Leben ist die 46-Jährige Anwältin, Hauptgebiet: Strafverteidigung. „24-Stunden-Notruf-Festnahme-Verhaftung-Durchsuchung“ werben sie und ihr Partner mit einer rot umrandeten Anzeige im Kölner Branchenbuch. Hört sich spannend an. Wodurch sich denn die Anwaltstätigkeit im Fernsehen von der in der Realität unterscheidet, hätten wir sie gern gefragt. Ob sie findet, dass die nachmittäglichen Gerichtsshows auf RTL und Sat 1 den Gerichtsalltag wiedergeben. Ob sich Verteidiger und Staatsanwalt vor einem echten Gericht auch ständig anblaffen und ins Wort fallen. Ob sie weisungsgebunden sind oder ihre Rollen beeinflussen können. Wie Leute reagieren, wenn sie sie vor Gericht als TV-Anwältin erkennen. Was sie daran gereizt hat, sich beim Fernsehen zu bewerben, ob ihr der Fernsehjob mehr Mandate gebracht hat und vieles mehr. Leider müssen wir auf die Beantwortung dieser Fragen verzichten.

Sogar einen eigenen Fanclub hat Frau Tasic – wie fast alle Kolleginnen und Kollegen aus der Gerichtsshowbranche. Auf der Website „Mines World“ findet man „Infos über die beste Rechtsanwältin im deutschen TV“, samt Fotos der Bewunderten im Kreise ihrer weiblichen Fans. Alles über ihre Hobbys, Familienstand, Freizeitbeschäftigungen. Interessant ist die Begründung der Fans, welche beruflichen Fähigkeiten Porschefahrerin Tasic, genannt „die kratzende Tigerlilly“, zum Objekt der Bewunderung machen. Zitat: „Immer mit allen Emotionen gegen den Staatsanwalt Bernd Römer argumentierend, zieht die Rechtsanwältin vor Gericht. Ihre Plädoyers sind sehr gut und durchdacht. Somit ist es keine Seltenheit, wenn ihre Mandanten freigesprochen werden.“ Außerdem übertreffe sie ihre Kollegen „mit ihrer Fachkompetenz“ und versäume nicht, „Streitigkeiten mit Bernd Römer anzustiften“, der oft mit ihrer Vorgehensweise „nicht zufrieden“ sei. Ihr Motto: „Durch Emotionen lässt sich das Strafmaß mildern.“

Die schlichten Sätze lassen vermuten, dass es den Gerichtsshows mit tatkräftiger Unterstützung ihres studierten, berufserfahrenen Personals, bestehend aus Richtern, Staatsanwälten und Verteidigern, in Teilen der Bevölkerung gelungen ist, den wahren Gerichtsalltag in einem recht verzerrten Licht erscheinen zu lassen. Denn: Ein Richter arbeite nicht mit Maßstäben wie „richtig und falsch, gerecht oder ungerecht“, sagte Geert Mackenroth, damaliger Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, 2002 in einem Interview. Im Fernsehgericht werde vielfach nach moralischen Gesichtspunkten über den Wert eines Menschen geurteilt, was nicht der Wirklichkeit entspreche: „Wir haben Verantwortlichkeiten zu klären und zu richten, aber nicht moralisch zu urteilen.“

„B. Römer, Anwalt“, steht im Kölner Branchenbuch, doch der dazugehörige Mensch ist nicht Fernsehstaatsanwalt Bernd Römer, mit dem sich Frau Tasic so gern fetzt, sondern Bernhard Römer, Anwalt für Zivilrecht. Er sei schon oft mit seinem Namensvetter verwechselt worden, bedauert der 42-Jährige, er bekomme Anrufe und Fanpost. Das würde ihm jetzt schon reichen, ihn würde eine solche Berühmtheit stören. Verstehen kann er die Kollegen, die sich um einen Job in einer TV-Show bewerben, schließlich werde da „ganz gutes Geld verdient, mehr als als Anwalt“. Der Nachteil sei, dass diese Kollegen im realen Leben auch von den Richtern nicht mehr ernst genommen werden. Er würde sich nie bewerben, seine Mandanten legen größten Wert auf Seriosität. Bei Strafverteidigern sei das anders, „Kriminelle beeindruckt so eine Popularität schon, die suchen sich ihre Anwälte vielleicht danach aus.“

Auch der Berliner Medienanwalt Christian Schertz findet, dass diese Sendungen „für den Anwaltsstand nicht so günstig sind. Man hat manchmal den Eindruck, dass die Anwälte dieses Krakeele noch befördern.“ Fernsehanwälte betreiben selbst die Boulevardisierung ihres Berufsstandes. „Für seriöse Anwälte sind Gerichtsshows ein absolutes No-No.“ Auch Martin W. Huff, Rechtsanwalt und Herausgeber der Neuen Juristischen Wochenschrift, findet das Bild, das die Akteure mit den schwarzen Roben von ihrer Zunft im TV zeichnen, „berufsschädigend“. Anwälte bei Salesch und Co. spielen oft nur „eine Statistenrolle“, werden „laut gegenüber dem Staatsanwalt, aber auch gegenüber ihren Mandanten“. Sie wissen oft nicht über Fakten und Hintergründe Bescheid, „werden von Entwicklungen überrascht und kennen oftmals die Akten nicht“. Die Sendungen wirken, als würden sie in einem geradezu sprichwörtlich „rechtsfreien Raum“ entstehen, dabei sind Anwälte, Staatsanwälte und Richter ja mit von der Partie.

Eigentlich müsste man denken, dass sie, wenn die Sache zu realitätsfremd wird, eingreifen und die Sache zurück in die Nähe der Wirklichkeit bringen. Machen sie aber nicht. Stattdessen spielen sie mit, wider besseres Wissen. Das ist so, als würde ein Sender behaupten, den Alltag auf einer OP-Station zwar fiktiv, aber mit echten Ärzten und unter echten Bedingungen zeigen zu wollen, und die Chirurgen dann blutreich mit Messer und Gabel herumfuhrwerken würden. Würden sich echte Ärzte zu so etwas hinreißen lassen?

Stephan Göcken, Sprecher der Geschäftsführung der Bundesrechtsanwaltskammer, sagt, dass es jedem Anwalt gestattet sei, nebenbei einen zweiten Beruf auszuüben. Sie können auch Schauspieler sein. Allerdings räumt er ein, dass sich Anwälte einen Auftritt überlegen sollten, wenn diese Sendungen reinen Showcharakter haben. Lange Zeit war es umstritten, ob Anwälte überhaupt in die Medien gehen dürfen und zum Beispiel in Radiosendungen Rechtsberatungen geben dürfen. Erst seit 1994 ist es ihnen gesetzlich erlaubt, angemessene, aber nicht reklamehafte Werbung für sich zu machen. Heute darf jeder Anwalt Interviews geben und sich öffentlich äußern, laut Huff hätten aber noch immer viele „kein Gespür dafür, wie öffentliche Auftritte bei Mandanten wirken“. Huff hat in einem Artikel geschrieben, er habe das Gefühl, „dass die beteiligten Anwälte selber so fasziniert von der Kamera und von der Wirkung sind, dass sie sich gegen die Drehbücher nicht wehren. So weit weg vom anwaltlichen Alltag können sie eigentlich nicht sein.“

Die „Fernsehrichter der Nation“ heute auch bei „Beckmann“, ARD, 23 Uhr

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