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Julian Reichelt, damals Chefredakteur der «Bild», steht im Studio des TV-Senders «Bild».

© dpa/Jörg Carstensen

Ex-Bild-Chef wehrt sich gegen Urteil: Rechtsstreit zwischen Reichelt und Friedrich geht in weitere Runde

Der Verleger Friedrich hatte Informationen über Reichelt an Springer weitergegeben. Der Ex-Bild-Chef wehrt sich nun gegen ein Urteil, das darin keinen Verstoß gegen Quellenschutz sieht.

Der ehemalige „Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt wehrt sich gegen die Entscheidung des Berliner Landgerichts im Rechtsstreit mit dem Verleger der „Berliner Zeitung“, Holger Friedrich.

Reichelt habe sofortige Beschwerde beim Kammergericht eingelegt, sagte eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Dienstag in Berlin.

Das Landgericht hatte in Friedrichs Weitergabe von Informationen Reichelts an dessen ehemaligen Arbeitgeber, den Medienkonzern Axel Springer, keinen Verstoß gegen den Quellenschutz gesehen. Einen Unterlassungsantrag des ehemaligen „Bild“-Chefs hatte das Gericht deshalb abgelehnt. (AZ: 67 O 36/23)

Dafür hätte vorher eine Geheimhaltungsvereinbarung abgeschlossen werden müssen, argumentierte das Landgericht. Die dafür notwendigen „zwei übereinstimmenden Willenserklärungen“ hätten jedoch nicht vorgelegen.

Reichelt habe daher nicht erwarten können, Friedrich „würde ihm ungefragt umfassenden Quellenschutz zuteilwerden lassen“. Es sei zudem von der Meinungsfreiheit gedeckt, dass Friedrich Dritte über die Kontaktaufnahme Reichelts informierte.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hatte den Beschluss des Landgerichts scharf kritisiert. Dieser sei nicht vereinbar mit einem wirksamen und praktikablen Informantenschutz. Mitte Juni hatte zudem der Deutsche Presserat in dem Fall eine Rüge gegen Friedrich ausgesprochen. Der Verleger habe den Informantenschutz verletzt, indem er Reichelts Namen preisgegeben habe, befand das Selbstkontrollorgan der deutschen Presse. (epd)

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