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Bundestagspräsidentin Bärbel Bas legt einen Kranz an der Gedenktafel „Rosa Winkel“ am Nollendorfplatz nieder.

© picture alliance/dpa

Bärbel Bas besucht queere Gedenkorte: Bundestag erinnert an homosexuelle NS-Opfer

Vor der ersten Gedenkstunde, die am Freitag im Bundestag an queere Opfer des NS-Regimes erinnert, legte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas Kränze an zwei Berliner Mahnmälern nieder.

Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) hat in Berlin mit Kranzniederlegungen an die homosexuellen Opfer im Nationalsozialismus erinnert. Der Gedenktag am 27. Januar soll in diesem Jahr insbesondere den verfolgten Angehörigen sexueller Minderheiten gewidmet werden, heißt es in einer Mitteilung des Bundestags.

Bas besuchte am Mittwoch die Gedenktafel „Rosa Winkel“ am Nollendorfplatz und das Denkmal im Tiergarten für homosexuelle Opfer des Nationalsozialismus. Homosexuelle Gefangene mussten in den Konzentrationslagern zur Erkennung rosafarbene Winkel an ihrer Kleidung tragen.

Insgesamt etwa 50.000 Männer wurden im NS-Regime nach Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung wegen ihrer Homosexualität zu Freiheitsstrafen verurteilt. Mindestens 5000 bis 6000 von ihnen wurden in Konzentrationslagern ermordet.

Für gesellschaftliche Akzeptanz müssten sexuelle Minderheiten bis heute kämpfen, sagte Bas vorab dem Tagesspiegel: „Darum ist mir persönlich - und auch den anderen Mitgliedern des Bundestagspräsidiums - sehr wichtig, mit dem Schwerpunkt dieser Gedenkstunde ein besonderes Zeichen der Anerkennung an diese Opfergruppe zu setzen.“

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Das Gedenken beinhalte für sie auch eine Verpflichtung: „Wir müssen uns für die Rechte, die Akzeptanz und die Sicherheit queerer Menschen einsetzen.“

Der Bundestag erinnert am Holocaust-Gedenktag am 27. Januar zum ersten Mal der queeren NS-Opfer. Diese sind die einzige größere Opfergruppe, an die das Parlament bisher nicht erinnert hat. Historiker*innen und Aktivist*innen hatten sich jahrelang für die Gedenkstunde eingesetzt.

Bas erkannte gegenüber dem Tagesspiegel an, dass sexuelle Minderheiten sehr lange um Anerkennung des erlittenen Unrechts kämpfen mussten: „Ihre Verfolgung endete nicht 1945, der Paragraph 175 Strafgesetzbuch galt in der von den Nationalsozialisten verschärften Fassung bis 1969 in der Bundesrepublik weiter.“

Der Holocaust-Gedenktag erinnert an den Tag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz durch die Rote Armee. Am Freitag wird in einer Gedenkstunde im Bundestag der Opfer gedacht. Neben Bundestagsabgeordneten werden auch die Holocaust-Überlebende Rozette Kats und der Schauspieler Jannik Schümann teilnehmen. (dpa/Qsp)

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