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Ein Schild weist auf die Zentralverwaltung der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen hin.

© dpa/Federico Gambarini

Rauswurf wegen kritischem Tweet: Aslan klagt gegen Suspendierung von Polizei-Hochschule

Die Dozentin Bahar Aslan äußerte sich in einem umstrittenen Tweet polizeikritisch. Daraufhin wurde ihr der Lehrauftrag entzogen - sie klagt dagegen.

Die Dozentin Bahar Aslan wehrt sich juristisch gegen ihren Rauswurf von der Polizei-Hochschule in Gelsenkirchen. Aslans Anwalt Patrick Heinemann reichte nach eigenen Angaben eine Klage gegen den Widerruf ihrer Lehrtätigkeit beim Verwaltungsgericht Düsseldorf ein.

Vor dem Widerruf müsse die Betroffene laut Gesetz Gelegenheit zur förmlichen Stellungnahme bekommen, sagte Heinemann am Samstag der Deutschen Presse-Agentur. „Das ist nicht passiert.“

Die Hochschule habe nicht mit Aslan gesprochen und ihr keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Zuerst hatte „Zeit online“ berichtet.

Lehrauftrag dürfe nicht sofort entzogen werden

Die Hochschule hatte nach Angaben Heinemanns den bereits erteilten Lehrauftrag für Aslan für das kommende Semester widerrufen. Grund war ein umstrittener polizeikritischer Tweet der Dozentin.

Die Klage habe aufschiebende Wirkung, daher dürfe der Widerruf der Lehrtätigkeit jetzt nicht vollzogen werden, sagte Heinemann. Dieser Schwebezustand könnte nach Worten Heinemanns eine Grundlage zu einem Gespräch zwischen der Hochschule und Aslan bieten. Aslan sei dazu bereit. „Die Gesprächskanäle sind vollkommen offen.“

Zwei Polizeibeamte laufen durch Weimar (Symbolbild).

© dpa/Martin Schutt

Aslan hat an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV) Gelsenkirchen einen Lehrauftrag für „interkulturelle Kompetenzen“. Ihr Tweet lautete: „Ich bekomme mittlerweile Herzrasen, wenn ich oder meine Freund*innen in eine Polizeikontrolle geraten, weil der ganze braune Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden uns Angst macht. Das ist nicht nur meine Realität, sondern die von vielen Menschen in diesem Land.“

Aslan räumt „unglückliche Wortwahl“ ein

Aslan hatte später eine „unglückliche Wortwahl“ eingeräumt und gesagt, es tue ihr leid, wenn sich Polizisten angesprochen fühlen, die vorbildlich ihren Dienst täten. Heinemann sagte, es entstehe der Eindruck, dass man Aslan „bewusst missverstehen will“. Aslan habe zugespitzt, aber nicht pauschal alle Polizisten als „braunen Dreck“ bezeichnet.

Auch an die zuständige Bezirksregierung Münster schrieb der Anwalt. Die Behörde prüfte als Schulaufsicht den Vorgang, denn Aslan ist hauptberuflich verbeamtete Lehrerin. Er sehe kein Dienstvergehen, sagte Heinemann. Beamte müssten sich zwar in Äußerungen mäßigen. Aslans Äußerung sei aber außerdienstlich gefallen und stehe in keinem Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Lehrerin. „Mein Eindruck ist, dass man versucht sie einzuschüchtern“, sagte Heinemann. (dpa)

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