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Der Angeklagte wird von Justizbeamten an seinen Platz im Gerichtssaal gebracht.

© dpa/Christian Charisius

Tödliche Messerattacke von Brokstedt: Angeklagter weist Vorwürfe zum Prozessauftakt zurück

Bei der Tat vor rund fünfeinhalb Monaten hat der erstach der Mann mutmaßlich zwei junge Menschen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm nicht nur zweifachen Mord, sondern auch vierfachen Mordversuch vor.

Zum Auftakt des Mordprozesses um die Messerattacke in einem Regionalzug im schleswig-holsteinischen Brokstedt hat der Angeklagte die Tat abgestritten. „Ich möchte nur soviel sagen, dass ich unschuldig bin“, sagte Ibrahim A. am Freitag vor dem Landgericht Itzehoe.

Er räumte zwar ein, im Zug gewesen zu sein, bestritt aber, den Messerangriff verübt zu haben. „Die Anschuldigen stimmen nicht - das ist alles nicht richtig“, sagte der 34-Jährige auf Fragen des Vorsitzenden Richters in streckenweise wirr wirkenden Ausführungen.

Zuvor hatte Staatsanwältin Janina Seyfert die Anklageschrift verlesen und dabei detailliert den Ablauf der Bluttat am 25. Januar geschildert, bei der zwei Menschen starben und vier weitere schwer verletzt wurden.

Demnach stach der Palästinenser aus Frust über einen erfolglosen Behördentermin in Kiel zunächst auf eine 17 Jahre alte Jugendliche ein. Sie starb nach 26 Messerstichen, bei denen unter anderem die Oberschenkelarterie durchtrennt wurde.

Anschließend soll der Angeklagte zwölf Mal auf den 19 Jahre alten Freund der Jugendlichen eingestochen haben. Er erlitt unter anderem einen tödlichen Stich ins Herz.

Im weiteren Verlauf der Tat soll Ibrahim A. dann in verschiedenen Waggons des Zuges vier weitere Fahrgäste angegriffen und schwer verletzt haben. Schließlich gelang es einem Mann, den Täter mit einer Aktentasche und einer Laptoptasche so zu schlagen, dass er das Messer verlor und umringt von Zeugen aufgab.

Seyfert warf dem Angeklagten zweifachen Mord und vierfachen versuchten Mord aus niederen Beweggründen und in Heimtücke vor. A. habe die Taten „zum Zwecke des Abreagierens seiner Frustration und seines Ärgers“ verübt. 

Nach Angaben von Staatsanwaltschaft wie auch Verteidigung wird die Frage der Schuldfähigkeit des Beschuldigten in dem zunächst bis Dezember angesetzten Verfahren mutmaßlich eine große Rolle spielen. Laut derzeitiger Einschätzung schätzt die Anklage A. aber als schuldfähig ein.

Die Verteidigung geht dagegen von einer psychischen Erkrankung aus, die sich auch zum Zeitpunkt der Tat entscheidend ausgewirkt haben könnte. Bei den Ermittlungen hatte A. die Tat auch eingeräumt und sein Bedauern geäußert. (dpa, AFP)

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