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Ein Bild vom Prozessauftakt im Landgericht.

© Henri Kramer

Teilgeständnis nach Bluttat: Mordprozess am Landgericht hat begonnen

Am 1. März hat ein Mann seine Partnerin in der Waldstadt getötet. Er habe einen Black Out gehabt, sagte der Angeklagte vor dem Potsdamer Landgericht.

| Update:

Nach einem brutalen Gewaltverbrechen gegen eine Frau hat nun der Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder mit dessen Teilgeständnis begonnen. Am Landgericht sagte der angeklagte Christian P. am Dienstagvormittag unter Tränen, er habe einen Black Out gehabt und unter dem Einfluss von Amphetaminen gestanden, als er am 1. März auf seine Freundin einstach und sie in ihrer Wohnung in der Waldstadt tötete. Der Fall hatte in Potsdam für Bestürzung gesorgt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 41 Jahre alten Küchenhelfer vor, die zwei Jahre ältere Frau aus Eifersucht ermordet und ihre 20 Jahre alte transsexuelle Tochter verletzt zu haben. Mit einem Küchenmesser mit einer 18 Zentimeter langen Klinge habe er auf seine Partnerin eingestochen, sie habe 26 Einstiche erlitten, erklärte Staatsanwalt Peter Petersen bei Verlesung der Anklage. Auslöser sei gewesen, dass Christian P. seiner Freundin einen Seitensprung vorgeworfen habe. Er habe auch nicht aufgehört, als die Tochter des Opfers ihn anflehte aufzuhören - stattdessen habe er auch diese verletzt, so die Anklage. „Deiner Mutter gefällt das doch“, habe er sogar geäußert.

Der Angeklagte trägt auf dem Hals den eintätowierten Namen seines Opfers

In seinem Geständnis schilderte Christian P. mit stockender, leiser Stimme eine etwas andere Version - und ein Milieu, in dem der Konsum von Drogen eher die Regel als die Ausnahme scheint. Täter und Opfer hatten sich 2020 über eine Online-Singlebörse kennengelernt, als er sich gerade noch im Maßregelvollzug befand - nach PNN-Informationen wegen eines anderen Gewaltdelikts. Sie verliebten sich, zeugten ein Kind, planten sogar eine Heirat. Er tätowierte ihren Kosenamen auf seinen Hals.

Doch harmonisch verlief die Beziehung nicht. So kam im Gericht zur Sprache, dass sich P. nach einem Streit zu Silvester einmal betrunken die Pulsadern aufschnitt. Einen Monat später habe er seine Freundin nach einem Streit um ein Handy in den Schwitzkasten genommen, was einen Polizeieinsatz nach sich zog. Er habe in der Zeit unter Stress gestanden, sagte P., weil seine Partnerin ihm mit dem Entzug seines einjährigen Sohnes drohte. Auch habe er Angst gehabt, wieder in den Knast zu müssen, weil er gegen Bewährungsauflagen verstoßen hatte.

Die Frau verstarb noch am Tatort

Vor dem Tattag hatte P. nach eigenen Angaben erneut Streit mit seiner Freundin, weil sie ihn nicht unter Drogeneinfluss sehen wollte. Daher habe er nachts im Hotel geschlafen. Dann sei er wieder in die gemeinsame Wohnung im vierten Stock eines Mehrfamilienhauses in der Straße Am Schlangenfenn gegangen, auch um sich zu entschuldigen und zu klären, warum sie ein Profil auf einer Online-Singlebörse habe.

Dort habe ihn der damals 17 Jahre alte Sohn seiner Partnerin erst mit einem Aschenbecher und danach mit einem Messer angegriffen. Der Vorwurf: Der Angeklagte habe diesem Drogen weggenommen. „Ich musste mich verteidigen“, so der Mann. Dabei sei er an der Hand verletzt worden - deshalb habe er auch ein Messer genommen. Mehr wisse er nicht. „Ich habe wohl zugestochen.“ Die Frau starb noch in der Wohnung, in der sich auch ihr kleiner Sohn befand.

Ich hatte schon ein schlechtes Bauchgefühl.

Die Tochter der ermordeten Frau

Verletzungen erlitt an diesem Tag auch die Tochter des Opfers. Sie schilderte eine anfangs harmonische Beziehung zwischen ihrer Mutter und dem Angeklagten. Allerdings habe es gerade seit Anfang des Jahres immer häufiger Streit gegeben - auch über das Ausmaß des Drogenkonsums des Angeklagten. Dieser habe sich unter Drogeneinfluss wie ein völlig anderer Mensch benommen, sich wie ein Gott und Weltenretter gefühlt, sagte sie. Einen Tag vor der Tat habe ihre Mutter ihn schließlich rausgeschmissen. Tags darauf sei P. dann am frühen Nachmittag erschienen und habe ihre Mutter geschubst, sich auf die Couch geflätzt. „Ich hatte schon ein schlechtes Bauchgefühl“, sagte die Tochter.

Die Situation eskalierte zunehmend. Sie habe ihren Bruder zurückhalten müssen, den Angeklagten nicht zu schlagen, berichtete die Tochter. Ihre Mutter wiederum habe erfolglos gebeten, dass ihr späterer Mörder die Wohnung verlassen solle. Dieser habe die Frau hingegen übel beschimpft. Schließlich habe sie gesehen, wie der Angeklagte auf ihre Mutter losging und auch gerufen habe: „Ich stech’ dich ab.“ Sie habe ihre Mutter schützen wollen - da habe er auch gegen sie selbst das Messer erhoben. Ihre Mutter habe sie nicht retten können, schilderte die Tochter unter Tränen. Sie überlebte schwer verletzt, traf noch im Treppenhaus ihren Bruder, der kurz die Wohnung verlassen hatte.

Der Angeklagte habe sich nach der Tat witzelnd und lachend auf die Treppe vor das Haus gesetzt, schilderte die Tochter: "Er sagte uns, meine Mutter habe den Tod verdient." Schließlich erschien die Polizei. Der Prozess soll noch bis November dauern, sechs Verhandlungstage sind angesetzt. Dem Angeklagten droht eine lebenslange Haftstrafe. Im Gericht hieß es, am Tag vor der Verhandlung habe sich P. noch selbst an Hals und Armen verletzt.

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