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Donald Trump

© AFP/CHARLY TRIBALLEAU

„Lange Vorgeschichte von Angriffen“: Richter verpasst Trump Maulkorb vor Schweigegeldprozess

Trump wird sich im Schweigegeldprozess nicht öffentlich über Zeugen oder Mitarbeiter des Gerichts äußern dürfen. Der zuständige Richter begründet das mit vergangenen Angriffen des Ex-US-Präsidenten.

Vor dem Schweigegeldprozess gegen Donald Trump hat der zuständige Richter dem US-Präsidentschaftsbewerber Auflagen zu öffentlichen Aussagen auferlegt. Richter Juan Merchan gab am Dienstag einem Antrag der Staatsanwaltschaft statt, wonach Trump sich nicht öffentlich über Zeugen oder Mitarbeiter des Gerichts äußern darf.

Die Bitte war mit dem Hinweis begründet worden, dass der Republikaner „eine lange Vorgeschichte von Angriffen auf Zeugen, Ermittler, Staatsanwälte, Richter und andere Personen hat, die an Verfahren gegen ihn beteiligt sind“. Merchan hatte am 7. März entschieden, dass die Namen der Geschworenen nur wenigen Personen bekannt sein dürfen.

Der Trump-Anwalt Todd Blanche lehnte eine Stellungnahme zu dem „gag order“ - wörtlich „Knebelbefehl“ - ab. Bislang hatten die Vertreter des Geschäftsmanns argumentiert, damit würde Trumps Recht auf Meinungsfreiheit verletzt. Das Verfahren ist für den 15. April angesetzt.

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Trump wird vorgeworfen, vor der Wahl 2016 Geschäftsunterlagen im Zusammenhang mit einer Zahlung an den Pornostar Stormy Daniels gefälscht zu haben. Sein Anwalt zahlte ihr demnach 130.000 Dollar für ihr Schweigen über eine sexuelle Begegnung mit Trump. Diese soll nach ihrer Darstellung 2006 stattgefunden haben.

Trump hat bestritten, eine sexuelle Begegnung mit der Frau gehabt zu haben. Er räumte jedoch ein, den Anwalt für seine Zahlung an sie erstattet zu haben. Den Vorwurf der Fälschung weist Trump zurück. (Reuters)

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