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Hagen Brandstäter, ehemals geschäftsführender Intendant und Verwaltungsdirektor des RBB, wurde laut Arbeitsgericht zu Recht vom Sender gekündigt.

© dpa/Jens Kalaene

Ehemalige RBB-Spitze vor dem Arbeitsgericht Berlin: Kündigung von Verwaltungsdirektor Brandstäter rechtens - kein Anspruch auf Ruhegeld

Frühere Leiterin der Intendanz legt Berufung gegen Urteil ein. Sie war mit ihrer Klage gegen ihre außerordentliche Kündigung erfolglos gewesen.

Die fristlose Kündigung des Verwaltungsdirektors Hagen Brandstäters des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) im Zuge der Affäre um die ehemalige Intendantin Patricia Schlesinger ist einem Urteil zufolge rechtens gewesen. Da der 2018 geschlossene Dienstvertrag wegen der Regeln zum nachvertraglichen Ruhegeld ohnehin nichtig gewesen sei, habe sich der RBB einseitig vom Vertrag lösen können, entschied das Arbeitsgericht Berlin am Freitag. Auf die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung komme es in dem Streit daher nicht mehr an. (Az.: 21 Ca 1751/23).

Der frühere RBB-Verwaltungsdirektor hätte nach Gerichtsangaben laut Vertrag ein Ruhegeld bereits vor Eintritt in das Rentenalter gezahlt werden sollen, ohne dass er dafür eine Leistung hätte erbringen müssen. Das Gericht bezifferte den Ruhegeld-Anspruch auf zuletzt etwa 20 900 Euro brutto monatlich. Brandstäter hätte noch andere Einkünfte oder Versorgungen beziehen können, ohne dass das anzurechnen gewesen wäre. Das Arbeitsgericht sah ein „grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung“. Aufgrund der Nichtigkeit des Dienstvertrages habe der Kläger keinen Anspruch auf Ruhegeldzahlungen und Hinterbliebenenversorgung.

Noch nicht rechtskräftig

Das Gericht lehnte aber auch eine Widerklage des RBB überwiegend ab. Die Anstalt hatte die Rückzahlung der Prämie für den ARD-Vorsitz verlangt. Der ehemalige Verwaltungsdirektor muss aber nur ein Drittel davon zurückzahlen. Der RBB trägt laut Urteil eine Mitschuld an dem Zustandekommen der Vereinbarung. Zudem kann er eine Lohnfortzahlung nicht zurückfordern, die er dem Mann während der Arbeitsunfähigkeit in der Zeit des nichtigen Arbeitsvertrags zahlte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Parteien können beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in Berufung gehen.

Die juristische Aufarbeitung der Klagen von in der RBB-Krise entlassenen Führungskräften geht weiter. Das Arbeitsgericht Berlin teilte am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, dass die Ex-Intendanzleiterin Berufung gegen ein erstes Gerichtsurteil eingelegt habe. Im April war Verena Formen-Mohr mit ihrer Klage gegen ihre außerordentliche Kündigung vor dem Gericht gescheitert. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.

Tiefe Krise des RBB

Der RBB stürzte im Sommer 2022 in eine tiefe Krise. Im Zentrum der Vorwürfe der Vetternwirtschaft und der Verschwendung stehen die fristlos entlassene Intendantin Patricia Schlesinger und der zurückgetretene Verwaltungsratschef Wolf-Dieter Wolf. Beide wiesen die Vorwürfe zurück. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt noch. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung. Schlesinger zog ihrerseits vor das Landgericht und klagte auf Ruhegeld gegen den RBB. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

In der Krise wurden zudem fast alle - nämlich drei von vier - Direktoren sowie die Leiterin der Intendanzabteilung entlassen. Sie alle zogen vor das Arbeitsgericht. Urteile im Falle der Direktoren gab es noch nicht.

Unterdessen nahm die neue Intendantin Ulrike Demmer ihre Arbeit beim RBB auf. Sie war im Juni gewählt worden. Die Journalistin und ehemalige Vize-Sprecherin der schwarz-roten Bundesregierung teilte am Freitag mit: „Ich bin froh, dass die praktische Arbeit losgeht, und ich freue mich darauf, sie mit meinen neuen Kolleginnen und Kollegen im RBB in Angriff zu nehmen.“ Die Menschen in Brandenburg und Berlin, aber auch alle im Sender hätten zu Recht hohe Erwartungen. Der RBB habe im vergangenen Jahr „eindrucksvoll unter Beweis gestellt, wie viel Kraft, Kreativität und Veränderungsbereitschaft in ihm stecken. Deshalb starte ich mit Zuversicht.“ (mit AFP und dpa)

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