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Meinung: Im Zweifel für den Kreidekreis

Eine Frage bleibt, wenn der Leser von heute die Geschichte vom „doppelten Lottchen“ gerührt beiseite legt: Wo findet sich ein Scheidungsrichter, der den Eltern von Lotte und Luise einfach erlaubt, die Zwillinge zu trennen? Undenkbar.

Eine Frage bleibt, wenn der Leser von heute die Geschichte vom „doppelten Lottchen“ gerührt beiseite legt: Wo findet sich ein Scheidungsrichter, der den Eltern von Lotte und Luise einfach erlaubt, die Zwillinge zu trennen? Undenkbar. Das Recht, zumal das Scheidungsrecht, muss mit der Zeit und den veränderten Familienverhältnissen gehen. Geschwister müssen sich nicht trennen, weil es den Eltern danach ist. Hunde auch nicht. Dabei wäre doch sehr zu fragen, ob das Modell „doppeltes Lottchen“ im Hundefall nicht eine angemessene Lösung sein kann. In zwei Instanzen wurde gerichtlich festgestellt, dass bei Scheidung kein Anspruch auf Umgangsrecht mit dem Hund besteht. Der vierbeinige Hausgefährte wurde zum „Hausrat“ erklärt. Man muss sich der Sichtweise des klagenden ExGatten nicht anschließen, wonach auf den geschiedenen Hund die Vorschriften für das Umgangsrecht für Kinder anzuwenden sei, um dieses Urteil kaltherzig zu finden. Jenseits des Grundsätzlichen hätten die Richter einen menschlichen Weg finden könne. Denn es drehte sich im strittigen Fall um zwei Hündinnen, für die ein richterlicher Kreidekreis keine Zerreißprobe geworden wäre. tib

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