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Ein Schild mit der Aufschrift „Asyl“ hängt in einer Landeserstaufnahme für Asylbewerber (LEA) an einer Wand.

© dpa/Uli Deck

Debatte über Kürzungen: Welche Sach- und Geldleistungen Asylbewerber aktuell erhalten

Union und FDP wollen Sozialleistungen für Asylbewerber künftig kürzen. Aber wie ist die Versorgung Geflüchteter aktuell überhaupt geregelt? Und wie hoch fallen die Leistungen aus?

In der Migrationsdebatte fordern vor allem Union und FDP, die Leistungen für Asylbewerber zu kürzen. Zudem verlangen die Bundesländer eine Umstellung von Geld- auf Sachleistungen.

Welche Leistungen erhalten Geflüchtete normalerweise? Und wie hoch fallen die Grundleistungen aus?

Asylbewerber erhalten in der Erstaufnahmeeinrichtung vorwiegend Sachleistungen

Asylsuchende haben in den ersten Monaten nach Ankunft in Deutschland Anspruch auf „Grundleistungen“.

Zu diesen gehören nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Leistungen zur Deckung des „notwendigen Bedarfs“ an: Unterkunft, Nahrung, Kleidung, Gesundheitspflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts.

Dies erhalten sie in der Regel in den Erstaufnahmeeinrichtungen der Bundesländer. Der „notwendige Bedarf“ wird hier zumeist durch Sachleistungen gedeckt.

Zusätzlich erhalten Geflüchtete Leistungen für den „notwendigen persönlichen Bedarf“ des täglichen Lebens. Dieser soll laut Gesetz ebenfalls durch Sachleistungen gedeckt werden – „soweit dies mit vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich ist“. Falls dies nicht möglich ist, können auch Wertgutscheine oder Geldleistungen gewährt werden.

Taschengeld für alleinstehende Asylsuchende beträgt 182 Euro

Bekommen sie den „notwendigen persönlichen Bedarf“ vollständig als „Taschengeld“ ausgezahlt, sind dies bei Alleinstehenden 182 Euro.

Union und FDP sowie die Länder fordern hier statt einer Bargeldauszahlung die Einführung einer bundesweit einsetzbaren Bezahlkarte. Damit sollen Rücküberweisungen in die Herkunftsländer der Geflüchteten ausgeschlossen und ein möglicher Anreiz zur Flucht nach Deutschland beseitigt werden.

Asylbewerber außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen bekommen 410 Euro

Ziehen Asylsuchende aus den Aufnahmeeinrichtungen aus, sind sowohl für den „notwendigen Bedarf“ als auch den „notwendigen persönlichen Bedarf“ vor allem Geld- statt Sachleistungen vorgesehen.

Alleinstehende erhalten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für beides zusammen 410 Euro, Paare 738 Euro.

Nach 18 Monaten steigt der Satz mit 502 Euro etwa auf die reguläre Sozialhilfe an

Nach diesem Zeitraum haben Geflüchtete Anspruch auf sogenannte Analogleistungen – die Sätze steigen damit ungefähr auf Höhe der regulären Sozialhilfe.

Voraussetzung ist laut Gesetz, dass sie „die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben“. Der Regelsatz liegt bei 502 Euro für Alleinerziehende und 902 Euro für Paare.

Dazu kommen altersabhängige Sätze pro minderjährigem Kind zwischen 318 und 420 Euro sowie Zahlungen für Miet- und Heizkosten.

Diese Analogleistungen will die Union Geflüchteten erst später gewähren – nach mindestens 36 Monaten, wie es in einem Fraktionspapier zur Migration heißt. Die FDP sieht dies ähnlich: Deren Bundesminister Christian Lindner und Marco Buschmann fordern ebenfalls, die Dauer des Bezugs von Grundleistungen auszuweiten.

Asylbewerbern mit Anerkennung steht Bürgergeld zu

Anerkannte Asylbewerberinnen und -bewerber erhalten Bürgergeld.

Die Regelsätze entsprechen dabei denen der Sozialhilfe. Hinzu kommen hier ebenfalls Hilfen für Miete und Heizung sowie eine eingeschränkte Krankenversorgung.

Damit sind sie dann ukrainischen Geflüchteten gleichgestellt – diese haben sofort Anspruch auf Bürgergeld und müssen kein Asylverfahren durchlaufen. (AFP)

Hinweis: In einer vorherigen Version des Artikels hieß es, Asylsuchende würden nach ihrer Anerkennung einen „eingeschränkten“ Krankenversicherungsschutz erhalten. Unter Berufung auf Informationen des Spitzenverbands GKV haben wir diese Formulierung geändert. Demnach erhalten anerkannte Asylsuchende „nahezu“ den selben Krankenversicherungsschutz wie gesetzlich Krankenversicherte.

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