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Reem Alabali-Radovan (SPD), Staatsministerin für Integration, spricht in der Plenarsitzung im Deutschen Bundestag.

© dpa/Bernd von Jutrczenka

Einbürgerung wird einfacher: Bundestag beschließt Reform des Staatsangehörigkeitsrecht

Der Bundestag hat am Freitag eine Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Eine Einbürgerung soll demnach nach fünf statt bisher acht Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich werden.

Menschen, die schon länger in Deutschland leben, sollen künftig schneller einen deutschen Pass erhalten können. Das beschloss der Bundestag am Freitag in Berlin. Eine Einbürgerung soll demnach nach fünf statt bisher acht Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich werden, bei besonderen Integrationsleistungen schon nach drei Jahren. Zudem sollen doppelte Staatsbürgerschaften generell ermöglicht werden.

Wer sich einbürgern lassen will, muss den Lebensunterhalt für sich und die Familienangehörigen grundsätzlich ohne den Bezug von Sozialleistungen bestreiten. Ausnahmen für Menschen, die unverschuldet auf Sozialleistungen angewiesen sind, sollen wegfallen.

Betroffene haben dann die Möglichkeit über eine Härtefallregelung eingebürgert zu werden. Eingebürgert werden kann auch nicht, wer sich nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft bekennt.

Union und AfD kritisieren Reform

Kritik an der Reform kam von der Union und der AfD sowie von Abgeordneten der früheren Linksfraktion. Der innenpolitische Sprecher der Union, Alexander Throm (CDU) bezeichnete das Gesetz als „Staatsangehörigkeitsentwertungsgesetz“. Die Reform gehe nach Throms Ansicht in die völlig falsche Richtung. Deutschland reduziere seine Anforderungen, während andere Staaten, etwa Frankreich, ihre Einbürgerungsregeln verschärfen würden.

Die Union bemängelte zudem, dass ein verweigerter Handschlag gegenüber Frauen aus religiösen Gründen nicht dazu führe, die Einbürgerung zu verweigern. Vertreter der Ampelfraktionen hatten das damit begründet, dass etwa Menschen orthodox jüdischen Glaubens oder streng gläubige Musliminnen und Muslime in Sonderfällen vor einer Benachteiligung geschützt werden sollen.

Die fraktionslose Abgeordnete Gökay Akbulut, die der aufgelösten Linksfraktion angehörte, kritisierte, dass Menschen als Voraussetzung für die Einbürgerung grundsätzlich für ihren Lebensunterhalt aufkommen müssten und Ausnahmen wegfallen.

Faeser sieht Chance für Deutschland

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan (SPD), verteidigte die Reform. Die Lockerung der Vorgaben sei notwendig im internationalen Wettbewerb um Fachkräfte. Zudem gehe es darum, einem großen Teil der in Deutschland lebenden Menschen das Wahlrecht zu ermöglichen - etwa durch eine doppelte Staatsbürgerschaft.

Vorab hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärt, das Gesetz sei eine Chance für Deutschland. Sie verwies darauf, dass etwa in Frankreich Ausländer bereits jetzt schon nach fünf Jahren Staatsangehörige werden könnten. Sie betonte, es gehe beim Staatsangehörigkeitsrecht auch darum, im Wettbewerb mit Staaten wie den USA und Kanada qualifizierte Fachkräfte nach Deutschland zu locken. (KNA, dpa)

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