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Seit Anfang April gilt die Teil-Legalisierung von Cannabis. Menschen über 18 Jahre ist das Kiffen in der Öffentlichkeit grundsätzlich erlaubt.

© dpa/Hannes P Albert

Hausordnung wird angepasst: Deutsche Bahn will Kiffen an Bahnhöfen generell verbieten

Die DB möchte Reisende schützen. Joints sollen trotz des neuen Cannabis-Gesetzes weiterhin nicht erlaubt sein. Ärzte und Schausteller fordern Maßnahmen auch für Volksfeste.

Seit Anfang April gilt die Teil-Legalisierung von Cannabis. Menschen über 18 Jahre ist das Kiffen in der Öffentlichkeit grundsätzlich erlaubt, sofern es nicht ausdrücklich verboten ist. Und bei der Deutschen Bahn (DB) soll es genau dabei bleiben: Trotz der Freigabe von Cannabis durch die Ampelkoalition darf an Bahnhöfen und auf Bahnsteigen in Deutschland auch künftig nicht gekifft werden.

Die Deutsche Bahn werde ihre Hausordnung entsprechend ändern und ab kommender Woche Verbotsplakate anbringen, berichtete die „Bild am Sonntag“ („BamS“) unter Berufung auf eine DB-Sprecherin. In den dafür gekennzeichneten Bereichen an den Bahnhöfen darf demnach weiterhin Tabak geraucht werden. Auf deutschen Bahnhöfen sind täglich etwa 20 Millionen Reisende.

Wir wollen auch abends keine Kiffer auf der Kirmes.

Oscar Bruch, Schausteller

„Abgeleitet vom gesetzlichen Verbot von Cannabis-Konsum tagsüber in Fußgängerzonen oder im Umfeld von Schulen und Spielplätzen möchten wir unsere Reisenden, vor allem Kinder und Jugendliche, an unseren Bahnhöfen schützen“, sagte die Sprecherin der „BamS“.

„Deshalb werden wir den Konsum von Cannabis in unseren Bahnhöfen generell untersagen.“ Nicht betroffen von dem Verbot ist demnach das auch vor der Freigabe erlaubte Konsumieren von Cannabis aus medizinischen Gründen. Die Anpassung der Hausordnung soll in vier Wochen abgeschlossen sein. Ab dem 1. Juni will die DB Verstöße dann verfolgen.

Bis dahin sollen Bahn-Mitarbeiter die Menschen mit „freundlichen Aufforderungen und Hinweisen“ bitten, das Konsumieren von Cannabis zu unterlassen. Wie beim Rauchverbot werden die Mitarbeiter der DB Sicherheit angewiesen, bei ihren Streifen entsprechend zu kontrollieren und bei Verstößen auf das Joint-Verbot hinzuweisen.

Am Freitag hatten Ärzte und Schausteller ein Verbot für Cannabis auf Volksfesten gefordert. Gerade dort sollte der Jugendschutz nicht enden, sondern unbedingt Beachtung finden, sagte der Chef der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KV), Frank Bergmann, der Düsseldorfer „Rheinischen Post“. Der Cannabiskonsum wirke sich oftmals negativ auf die Psyche und Persönlichkeitsentwicklung junger Erwachsener aus.

Auch Schausteller sprachen sich für klare Regeln aus. Er sei für ein Verbot von Cannabis auf Volksfesten, sagte Oscar Bruch, einer der führenden Schausteller auf der Rheinkirmes, der Zeitung. Niemand wolle in einem Festzelt sitzen, „wo Joints geraucht und Unbeteiligte high werden“, erklärte er. Zwar sei das Kiffen in Gegenwart von Kindern schon jetzt verboten. Volksfeste gingen aber bis in die Nacht: „Wir wollen auch abends keine Kiffer auf der Kirmes.“

In Bayern soll nach einem Kabinettsbeschluss das Kiffen auf Volksfesten und in Biergärten komplett verboten werden. In Nordrhein-Westfalen werde „gegenwärtig landesseitig noch geprüft, inwieweit und gegebenenfalls welcher Zuständigkeits- und Umsetzungsregelungen es bedarf“, sagte ein Sprecher von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) der Zeitung. (lem)

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