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Argentiniens Präsidentin Cristina Kirchner

© EPA/Leo La Valle

Argentinien: Justiz weist Klage gegen Präsidentin Kirchner ab

Ein argentinisches Berufungsgericht sieht keinen Grund für einen Prozess gegen Staatschefin Kirchner wegen der Behinderung von Ermittlungen zu einem Terroranschlag von 1994. Die Anklage sei "spekulativ". Die zweite Ablehnung kann noch einmal angefochten werden.

Die argentinische Justiz hat eine Anklage gegen Staatschefin Cristina Fernández de Kirchner im Zusammenhang mit dem Terroranschlag von 1994 gegen ein jüdisches Gemeindehaus abgewiesen. Das Berufungsgericht von Buenos Aires urteilte am Donnerstag, es bestehe kein Anlass für einen Prozess gegen Kirchner wegen mutmaßlicher Vertuschungsmanöver zugunsten der iranischen Verdächtigen. Das Urteil lehnt die Anklage als „spekulativ“ ab

Bei dem Attentat gegen das Gemeindehaus Amia in der argentinischen Hauptstadt wurden 85 Menschen getötet. .

Ungeklärter Tod von Staatsanwalt Nisman

Die Beschuldigung war erstmals im Januar vom Sonderstaatsanwalt des Amia-Falles Alberto Nisman vorgetragen worden. Nisman wurde wenige Tage später in seiner Wohnung mit einem Kopfschuss tot aufgefunden. Die Justiz ermittelt noch, ob er Selbstmord beging oder ermordet wurde. Weitere Staatsanwälte übernahmen die Anklage vor Gericht und legten nach der Abweisung in erster Instanz Berufung ein. Auch die zweite Ablehnung kann noch vor dem Kassationshof angefochten werden.

Argentinien und Iran hatten 2013 ein Memorandum unterzeichnet, nach dem eine gemeinsame Wahrheitskommission die Untersuchung des Attentats unterstützen sollte. Nisman hatte anhand von abgehörten Telefongesprächen der Regierung nahestehender Politiker und eines mutmaßlichen iranischen Verbindungsmanns befunden, dass das Memorandum das Ziel verfolgte, die Fahndung via Interpol nach den verdächtigten Iranern einzustellen. Das Memorandum trat nie in Kraft, weil es das iranische Parlament nicht ratifizierte.

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